Die EU erwägt, US-Konzernen Einfluss auf die EU-Digital-Regulierung zu geben. Der Bundestag beschloss die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029. Ukraine und Europarat unterzeichneten Abkommen über Ukraine-Sondertribunal.
Thema des Tages
Digitale Märkte: Das Hbl (Jakob Hanke Vela, Olga Scheer u.a.) hat aus EU-Verhandlungskreisen erfahren, dass die Europäische Union erwägt, sich dem wirtschaftlichen Druck durch US-Präsident Donald Trump zu beugen und zur Vermeidung von Zöllen die Anwendung des Digital Markets Act (DMA) US-freundlicher zu gestalten. Dabei würde zwar der DMA, der die Macht großer Plattformen im Interesse des Wettbewerbs einschränkt, unverändert bleiben. In einem Experten-Gremium könnten dann aber Vertreter der US-Tech-Konzerne über die Umsetzung des DMA mitberaten. Bei der Anwendung des DMA hat die EU-Kommission gewisses Ermessen. Schon seit Wochen verhandeln EU und USA über ein Abkommen zur Abwehr von US-Zöllen. Die US-Seite hatte dabei gefordert, US-Firmen generell vom DMA auszunehmen.
Sollten die EU-Überlegungen umgesetzt werden, dann könne die Europäische Union „einpacken“, meint Michael Hanfeld (FAZ). Er warnt davor, dass ein solches Nachgeben gegenüber den Vereinigten Staaten die digitale Souveränität Europas gefährde. Die EU müsse standhaft bleiben, um sich gegen wirtschaftliche Erpressung und politische Doppelmoral zu behaupten. Schon der Verdacht, dass mit dem DMA ein Kronjuwel der EU-Gesetzgebung zur Verhandlungsmasse im Zollstreit degradiert wird, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen, finden Sebastian Dettmers, CEO von Stepstone, Verena Pausder vom Bundesverband Deutsche Start-ups und Rechtsanwalt Thomas Höppner in einem Hbl-Gastkommentar. Im Ergebnis wäre es ein präzedenzloser Kniefall mit der europäischen Digitalwirtschaft als Kollateralschaden. In die gleiche Richtung geht der Kommentar von Jakob Hanke Vela (Hbl): Die Kommission müsse sich entscheiden. „Will sie Tech oder doch Blech? Möchte sie Hüterin europäischen Rechts sein oder Donald Trumps Erfüllungsgehilfin im Handelskonflikt?“ Wer glaube, das transatlantische Verhältnis mit ein paar Konzessionen gegenüber Washington zu stabilisieren, riskiere das langfristige Ziel: ein Europa, das auch in Zukunft Wohlstand schafft und im digitalen Raum nicht nur mitläuft, sondern mitgestaltet.
Rechtspolitik
Mietpreisbremse: Der Bundestag hat beschlossen, die Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte bis Ende 2029 zu verlängern. CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich. Mieten können danach in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wenn das jeweilige Bundesland dies anordnet. SZ (Robert Roßmann), Hbl (Heike Anger/Silke Kersting) und taz berichten. Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei nur ein erster Schritt, schreibt zudem LTO. Eine Expertengruppe soll bis Ende 2026 Vorschläge für weitergehende Reformen des Mietrechts vorlegen – unter anderem Bußgeldregelungen sowie Maßnahmen gegen überteuerte möblierte und Kurzzeitvermietungen. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag strengere Regeln für Indexmieten vor, also Mieten, die automatisch mit der Inflation steigen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, rasch weitere Gesetzesinitiativen in diesem Bereich auf den Weg zu bringen.
Eine bessere Regulierung des Wohnungsmarktes wünscht sich Jasmin Kalarickal (taz). Das größte Versagen dürfte sein, dass es der gesellschaftlichen Linken nicht gelinge, eine überparteiliche breite Mehrheit für eine stärkere Mietenbegrenzung zu organisieren. Wer möchte, dass Mieten nicht weiter steigen, deckele sie.
Migration: Rechtsprofessor Winfried Kluth und Holger Kolb vom Sachverständigenrat Integration und Migration geben im FAZ-Einspruch dem Gesetzgeber Tipps, wie die Regeln zur Arbeitsmigration vereinfacht werden könnten. Die Ampelkoalition habe das Aufenthaltsrecht so verkompliziert, dass es sowohl für Unternehmen als auch für ausländische Fachkräfte wie ein unübersichtlicher Dschungel wirke.
Justiz
EuGH zu E.ON und RWE: Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union bestätigt, wonach der Vermögenstausch zwischen E.ON und RWE nicht einen „einzigen Zusammenschluss“ darstellt und somit rechtmäßig von der EU-Kommission genehmigt wurde. tagesschau.de (Egzona Hyseni) und LTO berichten über das Verfahren. Konkret ging es im Verfahren um den Kauf bzw. den Kontrollerwerb über mehrere E.ON-Kraftwerke durch RWE. Die Klagen mehrerer Regionalversorger gegen diese Genehmigung wurden abgewiesen, da keine spürbare Marktbeeinträchtigung nachgewiesen werden konnte. Ein Teil der Entscheidung zur zweiten Transaktion steht allerdings noch aus.
EuGH zu Biolabel auf Arzneitee: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arzneitees grundsätzlich kein EU-Bio-Logo tragen dürfen, da dies die Kaufentscheidung bei Pharmaprodukten beeinflussen könnte. Eine Ausnahme ist aber möglich: Wenn nachgewiesen wird, dass der ökologische Anbau einen therapeutischen Nutzen für das Arzneimittel hat, darf das Bio-Logo verwendet werden. Konkret ging es um einen Salbei-Tee der Firma Salus. LTO berichtet.
BVerfG – Gemeinnützigkeit/Attac: Nachdem die Verfassungsbeschwerde der Organisation Attac gegen die Verneinung ihrer Gemeinnützigkeit durch den Bundesfinanzhof 2019 und 2021 bereits vier Jahre anhängig ist, hofft Heribert Prantl (SZ) in seiner Kolumne weiterhin auf eine korrigierende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Grundurteil zu Grundfragen der Demokratie sei dringend notwendig, es könne und dürfe nämlich nicht sein, dass die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ein Hebel zur Einschüchterung unbequemer Vereinigungen ist. Demokratie sei das ständige Nachdenken und Mitreden, das Ringen und Streiten darüber, wie die beste Zukunft Gestalt annimmt, so Prantl. Dieses Nachdenken und Mitreden sollte auch dem Steuerrecht etwas wert sein.
BAG zu Lohngleichheit: Das Bundesarbeitsgericht hat laut spiegel.de entschieden, dass bei im Wesentlichen gleicher Tätigkeit eine unterschiedliche Bezahlung aufgrund von Tarifverträgen zulässig ist, wenn es dafür sachliche Gründe wie eine abweichende Ausbildung gibt. Im konkreten Fall wies das Gericht die Klage eines Betriebsrats ab, weil die höhere Vergütung operationstechnischer Assistentinnen durch deren spezifischere Ausbildung gerechtfertigt sei.
OLG Frankfurt/M. zu Befangenheit: Das OLG Frankfurt entschied, dass die versehentliche Übersendung eines Urteilsentwurfs mit bereits ausgearbeitetem Tenor an die Prozessparteien die Besorgnis der Befangenheit begründet. Auch wenn es sich um ein Versehen handelte, kann bei einer vernünftigen Partei der Eindruck entstehen, die Richterin habe sich bereits festgelegt und sei nicht mehr unvoreingenommen. LTO berichtet.
OLG Celle zu beA-Nutzungspflicht: Wenn der beA-Zugang bei Gericht wegen einer technischen Störung nicht funktioniert, muss ein Anwalt seine Berufungsbegründung nicht per Fax einreichen, hat laut beck-aktuell das Oberlandesgericht Celle entschieden. Da der Fehler im Verantwortungsbereich der Justiz lag und für den Anwalt nicht vorhersehbar war, wurde ihm im konkreten Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
LG Hamburg zu Tötung im Drogenmilieu: Das Landgericht Hamburg hat den 20-jährigen Murat D. zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er einen jungen Mann erschossen hatte, der ihn zuvor mit Pfefferspray besprüht hatte. Der Vorfall in Mümmelmannsberg sei geprägt gewesen von Macht, Männlichkeit und Drogen, wobei der Angeklagte sein Revier absichern und Dominanz zeigen wollte. Trotz seiner Behauptung, in Notwehr gehandelt zu haben, habe er das ganze Magazin seiner Pistole leer geschossen. zeit.de (Elke Spanner) berichtet ausführlich über die Urteilsverkündung, bei der der Vorsitzende Richter auch die zunehmende Bewaffnung thematisierte.
LG Dresden zu Wahlfälschung: Ein 45-jähriger Mann aus Dresden wurde vom Landgericht Dresden zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Wahlzettel zugunsten der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“ manipuliert, Brandanschläge versucht und weitere Straftaten begangen hat. Seine Handlungen glichen einem „Streifzug durchs Strafgesetzbuch“, meinte das Gericht – darunter auch unerlaubter Drogenanbau, versuchter Diebstahl und Erschleichung von Jobs mit gefälschten Qualifikationen. Im Fall der Wahlfälschungen habe der zweifache Vater zugleich in eigenem Interesse gehandelt – als Kandidat der Freien Sachsen für den Ortschaftsrat Langebrück. Sein so „ergaunertes Mandat“, wie es der Verteidiger bezeichnete, legte er nieder, nachdem er an zwei Sitzungen des Organs teilgenommen hatte. spiegel.de berichtet.
LG Stuttgart zu Tötung von Ex-Partnerin: Das Landgericht Stuttgart hat einen 47-jährigen Mann wegen Totschlags an seiner Ex-Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt. Obwohl weder Todesursache noch Motiv abschließend geklärt werden konnten, sah das Gericht keinen Zweifel daran, dass der Mann die Frau tötete und ihre Leiche anschließend im Treppenhaus einmauerte. Zeugen hatten über vorhergehende Gewalt und eine von der Frau geplante Trennung ausgesagt. spiegel.de berichtet.
LG Dortmund – Combat 18: In Dortmund stehen vier Männer vor Gericht, denen vorgeworfen wird, die verbotene rechtsextreme Organisation Combat 18 Deutschland seit spätestens 2018 aktiv weitergeführt und dadurch gegen das Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) verstoßen zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern unter anderem vor, sie hätten konspirative Treffen organisiert, neue Mitglieder rekrutiert sowie die Organisation durch den Verkauf von Merchandising-Artikel finanziert. Die taz (Jennifer Stange) berichtet.
VG Berlin zu Pride-Flagge: Wie jetzt auch LTO berichtet, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass eine selbstgemalte „Progress-Pride“-Flagge im Hort einer Grundschule hängen darf. Sie stelle keine politische Indoktrinierung dar, sondern sei als Schutzsymbol für betroffene Personen zulässig und mit verfassungsrechtlichen sowie schulgesetzlichen Vorgaben vereinbar. Die Klage der Eltern, die sich auf das staatliche Neutralitätsgebot berief, blieb damit erfolglos. SZ (Ronen Steinke) kontrastiert das Urteil zudem mit der jüngsten Entscheidung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die Pride-Flagge nicht mehr auf dem Bundestag zu hissen. Ihr Argument, die Flagge verstoße gegen die „Neutralität“, wäre vor dem Hintergrund der Entscheidung nicht zu halten.
VG Braunschweig zu PV-Anlage und Weltkulturerbe: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass auf denkmalgeschützten Häusern in der Altstadt von Goslar, die UNESCO-Weltkulturerbe ist, keine Photovoltaikanlagen installiert werden dürfen. Die Richter sahen darin einen besonders schweren Eingriff in das historische Erscheinungsbild und warnten vor einer Präzedenzwirkung, die den Schutzcharakter des gesamten Viertels gefährden könnte. LTO berichtet.
SG Mainz zu Abnehmspritze: Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Kosten für die Abnehmspritze Wegovy nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen, da es sich um ein sogenanntes „Lifestyle-Produkt“ zur Gewichtsreduktion handele. Laut § 34 SGB V sind solche Mittel ausdrücklich von der Leistungspflicht ausgeschlossen, auch wenn ein Arzt sie verschreibt. LTO berichtet.
GenStA Hamburg – Jimi Blue Ochsenknecht: Der Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht wurde am Hamburger Flughafen aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Auslieferungshaft genommen, weil er eine Hotelrechnung in Österreich aus dem Jahr 2021 in Höhe von rund 14.000 Euro nicht bezahlt hatte. Obwohl die Rechnung inzwischen beglichen ist, wird weiterhin wegen schweren Betrugs gegen ihn ermittelt. Die deutsche Justiz entscheidet nun, ob er nach Österreich ausgeliefert wird – dort droht ihm Untersuchungshaft. spiegel.de (Kristin Haug) und LTO berichten.
Recht in der Welt
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Der Generalsekretär des Europarats Alain Berset und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj haben ein Abkommen zur Einrichtung eines Sondertribunals zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterzeichnet. Das Gericht soll im niederländischen Den Haag angesiedelt werden und die russische Führung, einschließlich Präsident Wladimir Putin, zur Verantwortung ziehen. Das Sondertribunal soll eine Lücke im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs schließen und Strafverfolgung wegen des Verbrechens der Aggression auch gegen den Willen des Aggressors ermöglichen. FAZ, taz (Barbara Oertel) und beck-aktuell berichten.
USA – KI-Training/Meta: Ein US-Bundesrichter in San Francisco hat eine Urheberrechtsklage von 13 Autor:innen gegen Meta abgewiesen. Die Kläger hatten Meta vorgeworfen, ihre Bücher ohne Erlaubnis für das KI-Training genutzt zu haben. Sie konnten laut Richter jedoch nicht überzeugend darlegen, dass dies ihren Markt beschädigt hat. Das Urteil betrifft nur diesen konkreten Fall und bedeutet nicht automatisch, dass Metas Vorgehen grundsätzlich rechtmäßig ist. Wie die FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de berichten, hat der Richter bei der Entscheidungsverkündung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Trainieren von KI unter „vielen Umständen“ rechtswidrig sei.
Spanien – Katalonien-Konflikt: Das spanische Verfassungsgericht hat die Amnestie für die katalanischen Separatist:innen erneut gebilligt. Eine 6-zu-4-Mehrheit der Richter:innen hat diesmal eine Klage der konservativen Oppositionspartei PP zurückgewiesen. Die PP hatte argumentiert, Ministerpräsident Pedro Sanchez sei es nicht um eine Befriedung Kataloniens gegangen, sondern darum, die Stimmen der katalanischen Separatist:innen zu „kaufen“, die er für seine Wiederwahl brauchte. Das Verfassungsgericht argumentierte, dass Gesetze immer auch auf politischer Opportunität beruhen. FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet.
USA – Sean Combs: Der Prozesse gegen den Rapper Sean (Diddy) Combs, dem zahlreiche Sexualstraftaten zur Last gelegt werden, geht „auf die Zielgerade“, schreibt beck-aktuell. Viele Beobachter hielten es für wahrscheinlich, dass es zwar zu einer Verurteilung von Combs komme – die Jury aber nicht bei allen Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft mitgeht. Auch spiegel.de (Matern von Boeselager) widmet sich ausführlich dem Prozess.
Italien – Salvini vs. Saviano: Die FAZ (Matthias Rüb) erläutert, worum es in dem Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Innenminister Matteo Salvini und dem Schriftsteller Roberto Saviano geht. Im Zentrum des Prozesses steht eine Aussage Savianos aus dem Jahr 2018, in der er Salvini als „Minister der Unterwelt“ bezeichnete, woraufhin Salvini wegen Verunglimpfung klagte. Vor Gericht verteidigte Saviano seine Aussage mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, während Salvini sie als rufschädigend und beleidigend einstufte. Die nächste Anhörung im Rahmen des Prozesses ist für den 19. November angesetzt.
Niederlande – Booking.com: Zwei niederländische Verbraucherorganisationen verklagen Booking.com wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verbrauchertäuschung, die seit 2013 zu überhöhten Hotelpreisen geführt habe. Booking.com habe Hotels durch sogenannte Bestpreisklauseln daran gehindert, günstigere Angebote auf anderen Plattformen oder ihrer eigenen Website zu machen. Zudem soll die Plattform irreführende Methoden wie scheinbare Rabatte und künstliche Verknappung eingesetzt haben – Methoden, die laut EU- und niederländischem Recht unzulässig sind. Die SZ (Sonja Salzburger) berichtet.
Sonstiges
KI-Training: Rechtsprofessor Johannes Caspar kritisiert auf LTO, dass Meta auch in Europa persönliche Nutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung für das Training von KI-Systemen verwenden will, was er als gravierenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wertet. Er warnt vor einer entstehenden digitalen Hyperrealität, in der echte Menschen nur noch als Datenlieferanten für künstliche Systeme fungieren. Besonders problematisch sei, dass selbst unbeteiligte Dritte betroffen sind und einmal verwendete Daten wie „Zombies“ weiterleben können. Caspar fordert daher klare Rechte wie Auskunft, Löschung und Vergütung sowie eine verpflichtende Einwilligung vor der Datennutzung.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Zitiervorschlag
Die juristische Presseschau vom 27. Juni 2025:
. In: Legal Tribune Online,
27.06.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/57518 (abgerufen am:
27.06.2025
)
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