Wer eine Reise nach Großbritannien plant, sollte beim Antrag auf die erforderliche elektronische Reisegenehmigung (ETA) wachsam sein. Zum Beginn der Sommerferienzeit warnen Verbraucherschützer erneut vor Online-Diensten, die für diesen Antrag deutlich höhere Gebühren verlangen als über das offizielle Verfahren.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte mit einem konkreten Beispiel: Ein Anbieter fordere rund 100 Euro – ungefähr das Fünffache der tatsächlichen Kosten. Einen zusätzlichen Nutzen haben Reisende davon nicht. Gezahlt wird lediglich für die Weiterleitung der eingegebenen Daten an die britischen Behörden.

Problematisch ist auch: Ein Widerruf bei überteuerten Vermittlungsplattformen ist in der Regel nicht möglich, sobald die Leistung, sprich die Datenübermittlung, erbracht wurde.