Ganz so schlimm wie auf dem Symbolbild ist es im Landkreis Esslingen noch nicht, aber die Wasserstände sinken wegen Hitze und Trockenheit. Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist deshalb verboten worden. Foto: Imago
Wegen niedriger Wasserstände darf weder mit Pumpen noch von Hand Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen entnommen werden.
Wegen zu geringer Niederschläge und hoher Temperaturen ist der Wasserstand in den Gewässern inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen, teilt das Amt für Wasserwirtschaft des Landkreises Esslingen mit. Deshalb gilt im Kreis Esslingen ab sofort eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen, Teichen und anderen Oberflächengewässern untersagt ist. Das Verbot ist zunächst bis zum 31. August befristet.
Verboten ist die Entnahme mittels einer Pumpe, aber auch das Schöpfen von Hand mit Eimern oder Gießkannen. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
Rücksicht auf Fische und Pflanzen
Die Maßnahmen erfolgen insbesondere mit Rücksicht auf die Gewässerökologie. Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen in den Gewässern leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen.