Berlin – Raketen-Rambo Attalah Younes (24) kam mit einer Bewährungsstrafe davon und ist wieder frei. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil so nicht akzeptieren und hat jetzt Revision eingelegt.

Influencer schoss Rakete in Schlafzimmer in Berlin

Das Landgericht Berlin hatte den 23-Jährigen aus dem Westjordanland am Mittwoch wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt und den Haftbefehl aufgehoben. Damit kann Atallah Younes Deutschland verlassen.

Als Younes versuchte am 4. Januar auszureisen, wurde er von der Bundespolizei am Flughafen BER gestoppt

Als Younes versuchte am 4. Januar auszureisen, wurde er von der Bundespolizei am Flughafen BER gestoppt

Foto: Olaf Selchow

Der Influencer hatte in der Nacht zum 1. Januar in Berlin-Neukölln von einer Straße aus eine Silvester-Rakete in Richtung eines mehrstöckigen Hauses gehalten. Sein Kumpel filmte ihn dabei, wie er den Feuerwerkskörper anzündete und abfeuerte.

Die Rakete krachte durch ein geschlossenes Fenster im Obergeschoss und explodierte im Schlafzimmer eines 54-Jährigen. Wie durch ein Wunder wurde bei der Aktion keiner verletzt.

Younes und seine Freunde türmten vom Tatort und riefen weder Feuerwehr noch Polizei. Vielmehr wurde eilig das Handyvideo auf Younes Instagram-Account mit mehr als 310.000 Followern hochgeladen. Später wurde der 23-Jährige von der Polizei bei der Ausreise am BER gestoppt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte vor Gericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Aus ihrer Sicht hat sich der nicht vorbestrafte Younes auch der versuchten schweren Brandstiftung und versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Das sah das Gericht anders: Der Angeklagte habe davon ausgehen dürfen, dass die Fenster in dem Wohnhaus halten. Es stützte sich dabei auf Aussagen einer Brandsachverständigen. Ein Vorsatz lasse sich nicht beweisen.

Dumm statt cool: Influencer schießt Rakete in HausInfluencer schießt Rakete in Haus und filmt sich dabei

Quelle: Berlin Burada/Instagram X atallah_younees/TikTok05.01.2025

Die Staatsanwaltschaft will nun die Argumentation dazu im schriftlichen Urteil prüfen. Das hatten die „Berliner Morgenpost“ und der „Tagesspiegel“ berichtet. Sollte sie bei ihrer Revision bleiben, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Ob der Palästinenser dafür erneut aus dem Westjordanland nach Deutschland kommt, bleibt abzuwarten.