Die Mieten in Berlin steigen seit Jahren, bezahlbare Wohnungen werden zur Mangelware. Als Maßnahme dagegen fordern die Grünen im Abgeordnetenhaus jetzt, dass Vermieter zu einer bestimmten Zahl an Sozialwohnungen verpflichtet werden.
- Grüne wollen verpflichtende Mindestzahl von Sozialwohnungen pro Vermieter
- außerdem fordern sie weitere Auflagen für Vermieter
- Unternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen sollen vergesellschaftet werden
Die Berliner Grünen wollen die Zahl von Sozialwohnungen in der Stadt durch strengere Auflagen für Vermieter erhöhen. Unter anderem soll es eine verpflichtende Sozialquote für alle Vermieter mit 50 oder mehr Wohnungen geben: Die Vermieter müssen dann einen bestimmten Anteil ihrer Wohnungen zu festgelegten Preisen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS 180) vermieten. Das hat die Grünen-Fraktion bei ihrer Klausur in Nauen beschlossen.
Die Sozialquote soll demnach gestaffelt eingeführt werden. Vermieter mit 50 bis 100 Wohnungen sollen fünf Wohneinheiten nach WBS-Kriterien anbieten, ab 100 Wohnungen müssen es dann zehn Prozent des Bestandes sein, ab 1.000 Wohnungen fünfundzwanzig Prozent und ab 2.000 Wohnungen dreißig Prozent. Die Miete müsse mindestens zwanzig Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vermieter, die sich nicht an die Vorgaben halten, sollen gezwungen werden, nach Abmahnung binnen zweier Jahre ihre Wohnungen zu verkaufen.
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Neues Landesamt für Wohnungswesen
Die Regelung soll für Wohnungen in sogenannten „Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ gelten – was in Berlin seit einer Rechtsverordnung im Jahr 2021 das gesamte Stadtgebiet umfasst. Landeseigene Wohnungsunternehmen und Genossenschaften wären von der Regelung ausgenommen, weil sie bereits sozialen Wohnraum anbieten.
Außerdem sollen Vermieter gezwungen werden, einen Teil der Mieteinnahmen zurückzulegen für Instandhaltungen und Reparaturen. Kontrollieren soll die neuen Regelungen ein neues Landesamt für Wohnungswesen. Um den Wohnungsmarkt besser überwachen zu können, soll ein Miet- und Wohnungskataster eingeführt werden. Vermieter sollen zudem verpflichtet werden, gegenüber der neuen Behörde die Eigentums- und Finanzverhältnisse ihrer Immobilien offenzulegen und fünfjährige Wirtschaftspläne mit Ein- und Ausgaben für Instandhaltungen einzureichen.
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Maßnahmen zusätzlich zur Vergesellschaftung
Die Grünen verstehen ihren Gesetzentwurf als Ergänzung zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ab 3.000 Wohnungen. Bei der rechtlichen Grundlage berufen sie sich darauf, dass die Bundesländer seit der Förderalismusreform 2006 für das Wohnungswesen zuständig sind. Anders als beim Mietendeckel, der vor dem Verfassungsgericht scheiterte, hätten die Länder hier die Regelungskompetenz, so die Grünen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 29.06.2025, 13 Uhr