Obwohl Nord Stream vor fast drei Jahren gesprengt wurde, beschäftigt die Ostsee-Pipeline noch immer die Politik. Nun prüft die Bundesregierung eine Änderung des Außenwirtschaftsrechts, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, so die Agentur afp. Das Außenwirtschaftrecht räumt dem Bund ein Veto-Recht bei Investitionen von außerhalb Europas ein, „sofern der Erwerb eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands darstellt“, so das Ministerium. „Im Fall der Nord Stream 2 Pipeline ist die Betreibergesellschaft in der Schweiz ansässig. Daher unterfiele ein Erwerb derzeit nicht der Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht.“ Daher werde nun eine mögliche Novellierung „innerhalb der Bundesregierung abgestimmt“. Die SPD sprach sich auf ihrem Bundesparteitag „gegen die Wiederaufnahme von jeglichen Erdgaslieferungen aus Russland durch Nordstream 1 und 2“ aus.