(fab) Seit Jahren müssen Eltern in Schwerin Arbeitshefte und Bücher für ihre Kinder auf eigene Kosten kaufen, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern hat nun bestätigt, dass die bisherige Praxis der sogenannten „Bücherzettel“ gegen geltendes Recht, das Schulgesetz, verstößt.
Der Stadtelternrat Schwerin weist seit langem auf diesen Missstand hin. Nach dem Schulgesetz des Landes ist die Stadt Schwerin als Schulträger verpflichtet, alle notwendigen Lernmittel für ihre Schulen zu beschaffen und bereitzustellen – nicht die Eltern . Die bisherige Praxis, bei der Eltern über sogenannte Bücherzettel Arbeitshefte und andere Lernmittel selbst beschaffen und bezahlen mussten, war somit rechtswidrig. Die Stadt hätte laut Schulgesetz alle Lernmittel für ihre Schulen selbst beschaffen müssen. Der Handlungs- und Erklärungsdruck für Oberbürgermeister Badenschier, Schuldezernentin Trauth ( Die Linke) und die zuständige Fachdienstleiterin für Bildung und Sport ist jetzt groß.
Das Ausmaß der finanziellen Belastung für die Familien durch Elternzuzahlungen für Lernmittel ist erheblich. Bei etwa geschätzten 6.000 Schülerinnen und Schülern in Schwerin und angenommenen, durchschnittlichen Kosten von 30 Euro pro Kind und Schuljahr summiert sich der unrechtmäßige Zahlbetrag der Eltern auf rund 180.000 Euro pro Schuljahr. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ergibt dies dann die stolze Gesamtsumme von etwa 1,8 Millionen Euro. Geld, was die Eltern ohne rechtliche Grundlage auf der Basis der Bücherlisten für Lernmittel ihrer Kinder aufgebracht haben. Die Stadt Schwerin hat sich in der Vergangenheit als der zuständiger Schulträger rechtswidrig entsprechende Ausgaben und Arbeit erspart. Der Kauf von Lernmittel für die städtischen Schulen wurde über ausgereichter ausgereichte Bücherlisten illegal auf Eltern verlagert.
In einem Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier fordert der Schweriner Stadtelternrat nach der fachlichen Einschätzung des Bildungsministeriums zur Beschaffungspraxis der Stadt nun umgehende Maßnahmen. Dazu gehören laut Stadtelternrat, dassdie bisher gelebte Verwaltungspraxis unverzüglich aufgegeben wird, ab dem Schuljahr 2025/26 keine Ansprüche aus den unzulässigerweise an die Eltern verteilten Bücherzettel hergeleitet werden und ein Verfahren zur Erstattung aller Ausgaben der Eltern für unrechtmäßig verlangte Unterrichts- und Lernmittel entwickelt wird
Das Bildungsministerium hat zwar die Rechtswidrigkeit der bisherigen Beschaffungspraxis mit Hilfe der ausgereichten Bücherlisten bestätigt, sieht jedoch keine Möglichkeit, direkt einzugreifen, da die Beschaffung von Lernmitteln in die Zuständigkeit der kommunalen Schulträger fällt. Der Stadtelternrat hat sich daher auch an das Innenministerium gewandt, das als Kommunalaufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen muss. Bislang hat die Stadt Schwerin noch nicht offiziell auf das Schreiben und die Forderungen des Schweriner Stadtelternrates reagiert.
Viel Zeit bleibt nicht mehr für Oberbürgermeister Badenschier , um den Einkauf der für das kommende Schuljahr 2025 / 2026 benötigten Lernmitmittel, u.a. Arbeitshefte, Bücher – diesmal ohne die Eltern – im Einklang mit dem Schulrecht neu zu organisieren.
Schnell muss vom Oberbürgermeister auch eine Lösung gefunden werden, wie die Mehrausgaben im Haushalt der Stadt für den Einkauf der notwendigen Lernmittel des kommenden Schuljahres vollständig gedeckt werden sollen. Wenn man berücksichtigt, dass die bisherige Praxis der Elternzuzahlungen für Lernmittel unzulässig war und und von Eltern kein Geld mehr fließen wird.
Unbekannt ist noch, wie die in der Vergangenheit ohne Rechtsgrund geleisteten Elternzuzahlungen für Lernmitmittel von der Stadt als Schulträger zurückerstattet und bezahlt werden. Man darf gespannt sein, welche Lösungen Oberbürgermeister Badenschier und Finanzdezernent Horn dazu präsentieren werden Und welche persönlichen und fachlichen Konsequenzen Badenschier aus der seit Jahren kritisierten rechtswidrige Praxis der Bücherlisten ziehen wird.
Nachdem Badenschier in der Vergangenheit die Kritik des Stadtelternrates jahrelang ignoriert hat und die umstrittene Praxis der Bücherlisten nicht ändern wollte. Und einen Antrag der Unabhängigen Bürger dazu sogar, warum auch immer, als rechtlich unzulässig bewertet hatte.
Der Ausschuss für Schule und Kultur der Stadtvertretung könnte das Thema „ Bücherlisten / Elternzuzahlungen“ bereits in seiner Juli-Sitzung aufgreifen und von Oberbürgermeister Badenschier konkrete Antworten fordern wie es weitergeht und welche Lösungen Badenschier sich für die betroffenen Schweriner Eltern für die Vergangenheit und die Zukunft konkret vorstellt.
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