Fortuna Düsseldorf hat im Endspurt der 2. Liga den Aufstieg in die Bundesliga sportlich verpasst. Aber Vorstand Arnd Hovemann (51) beklagt auch Wettbewerbsverzerrung. Ein Vorwurf, dem sich Thomas Schürmann, Regierungspräsident des Regierungsbezirks Düsseldorf, stellen muss. Und NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (48/Grüne) – pikanterweise Fortuna-Mitglied.
Grund: Die Bezirksregierung und das Land NRW fordern 1,73 Mio. Euro an Coronahilfe (die sogenannte Überbrückungshilfe III) vom Zweitligisten zurück – Geld, das Düsseldorf im laufenden Rechtsstreit zurücklegen muss. Weitere 1,5 Mio. Euro Coronahilfe wurden dem Klub verweigert. Macht insgesamt 3,2 Mio. Euro, die Fortuna nicht auf dem Transfermarkt investieren konnte – und die auch mit Blick auf die neue Saison fehlen. „Das verzerrt den Wettbewerb massiv“, kritisiert Hovemann.
Der Reihe nach: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hat im April nach Fortuna-Klage gegen die Rückforderung für den Klub und gegen die Bezirksregierung entschieden. Die Behörde hatte argumentiert, Fortunas Einnahmeverluste seien nicht ausschließlich durch die Pandemie-Maßnahmen (u. a. Geisterspiele), sondern auch durch den Abstieg entstanden.
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Hovemann hält dagegen: „Fortuna hat in der 2. Liga mit Ausnahme der Medienerlöse in nahezu allen Erlöskategorien ähnlich hohe oder sogar höhere Erlöse vorzuweisen als in der letzten Bundesliga-Saison. Das Argument der Gegenseite, dass mit Abstieg die Erlöse sinken, stimmt also nicht.“
Für das VG war ein anderer Aspekt ausschlaggebend: Das Land NRW könne keine landesweit einheitliche Verwaltungspraxis nachweisen. Auch Paderborn (1,8 Mio. Euro), das mit Düsseldorf 2020 aus der Bundesliga abgestiegen ist, und Schalke (Abstieg 2021/rund 16 Mio. Euro) erhielten Coronahilfen. Die werden nicht von den zuständigen Bezirksregierungen zurückgefordert.
Die Bezirksregierung hat nun den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gestellt. Hovemann: „Sollte die Berufung zugelassen werden und das Land NRW vor dem OVG wider Erwarten Recht bekommen, müssten zahlreiche weitere Profiklubs mit Rückforderungen rechnen – mit gravierenden Auswirkungen auf den gesamten Wettbewerb.“
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Quelle: BILD05.07.2025
Der Antrag stützt sich auf zwei Punkte:
► Die grundsätzliche Bedeutung des Falles
Meint: Das VG Düsseldorf habe sich erstmalig und als bisher einziges Ver-waltungsgericht in NRW mit der Frage der Corona-Bedingtheit von Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent in der Förderphase Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) beschäftigt. Auch sei eine Vielzahl von Förderfällen betroffen.
► Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des VG-Urteils
Meint: Das VG habe die von anderen Bezirksregierungen vor seinem Urteil eingeholten Stellungnahmen falsch verstanden. Die Behörden hätten eine einheitliche Praxis geschildert, das Gleichbehandlungsgebot sei nicht verletzt worden. Die Handhabungen der Fälle Schalke und Paderborn seien „unbeachtliche Ausreißer“, die auf rechtlichen Irrtümern beruhten. Diese könnten durch Rückzahlungsforderungen korrigiert werden. Ergo: Das VG-Urteil sei unrichtig.
Sollte das OVG den Berufungsantrag zulassen und im anschließenden Prozess pro NRW entscheiden, hätte Fortuna noch die Möglichkeit, vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu ziehen. Ein BVerwG-Urteil könnte Folgen auch für Corona-Absteiger in anderen Bundesländern haben. Beispiele sind Werder Bremen (2021), VfL Osnabrück (2021), Dynamo Dresden (2020) und Wehen Wiesbaden (2020), die Überbrückungshilfe III erhielten.