Es war im Grunde das Gegenteil einer Leseempfehlung: Die Stadtbücherei in Münster hatte 2024 zwei Bücher ihres Bestands mit einem Hinweis versehen. Der muss einem Gerichtsbeschluss zufolge nun entfernt werden.

Der Einordnungshinweis verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut einer Mitteilung 
. Die Beschwerde eines Autors gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hatte damit Erfolg.