Das Regierungspräsidium Kassel hat eine Disziplinarklage gegen den ehemaligen Landrat von Waldeck-Frankenberg erhoben. Helmut Eichenlaub wird vorgeworfen, über 100.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Das RP fordert eine Aberkennung seiner Pension.

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Es läuft eine Disziplinarklage gegen Ex-Landrat Helmut Eichenlaub (CDU, Archivfoto).
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Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Disziplinarklage gegen den ehemaligen Landrat von Waldeck-Frankenberg, Helmut Eichenlaub, erhoben. Die Behörde wirft dem CDU-Politiker unter anderem vor, Provisionszahlungen privat eingesteckt zu haben. Das Verwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch den Eingang der Klageschrift.

Der heute 70 Jahre alte Beklagte war von 1998 bis 2009 direkt gewählter Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte ihn 2014 vor dem Landgericht Kassel unter anderem wegen Untreue angeklagt.

100.000 Euro durch Bankgeschäfte

Der Vorwurf: Er soll als Landrat über Jahre insgesamt rund 100.000 Euro aus Bankgeschäften kassiert haben. Es geht um Geschäfte mit der Schweizer Bank LB Swiss. Eichenlaub soll als Landrat dafür gesorgt haben, dass die Bank Kunden aus seinem Landkreis Waldeck-Frankenberg bekam – zum Beispiel den kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Der Kreis soll so insgesamt 38 Millionen Euro in der Schweiz angelegt haben. Dafür soll die Schweizer Bank rund 106.000 Euro Provisionen bezahlt haben. Laut Anklage hätte die Sparkasse Waldeck-Frankenberg das Geld bekommen sollen, weil die Sparkasse die Geschäfte offiziell vermittelt hatte. In Wirklichkeit sei aber Landrat Eichenlaub der Vermittler gewesen, und die 106.000 Euro seien auf eines seiner Konten geflossen. Eichenlaub war Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse.

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00:41 Min.|09.07.25|Jens Wellhöner (hr)

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Verurteilung wurde aufgehoben

Eichenlaub war daraufhin 2016 wegen Untreue, Vorteilsnahme, Steuerhinterziehung und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen formaler Mängel allerdings wieder auf. Danach zog sich das Verfahren hin, unter anderem wegen des schlechten Gesundheitszustands des heute 70-Jährigen. 2024 hieß es: Deswegen und wegen „knapper Ressourcen der Justiz“ werde es keinen weiteren Prozess geben. Das Strafverfahren wurde gegen eine Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt.

„Amtspflichten schuldhaft verletzt“

Ein im Zuge des Strafverfahrens durch die Kommunalaufsicht des RP Kassel angelegter Disziplinarvorgang wegen des Verdachts eines Dienstvergehens war für die Dauer des Strafverfahrens ruhend gestellt worden. Es wurde nach Einstellung des Strafverfahrens wieder aufgenommen.

Nach Auffassung der Behörde hat der Politiker „als Landrat und als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg seit 2006 vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt“.

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Aberkennung des Ruhegehalts

Im Wesentlichen lege ihm die Disziplinarbehörde zur Last, unter Ausnutzung seiner Stellung als Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg Anlagegeschäfte des Landkreises sowie des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft initiiert und vermittelt zu haben. Sein Ziel war es demnach, sich mithilfe von Provisionszahlungen zu bereichern. 

„Dies stellt ein schwerwiegendes innerdienstliches Vergehen dar“, erklärte das RP. Deshalb fordert das RP eine Aberkennung des Ruhegehaltes von Helmut Eichenlaub.

Geschäftsessen für 725 Euro

Auch in Sachen Reisekosten gab es in der Vergangenheit bereits Ärger. Das Verwaltungsgericht Kassel verpflichtete Eichenlaub im Jahr 2018 zur Rückzahlung von knapp 14.000 Euro. Das Gericht gab damit der Klage des Landkreises teilweise recht, der über 26.000 Euro zurückgefordert hatte.

Der Hintergrund: Während seiner Amtszeit ließ sich Eichlaub Reisekosten vom Landkreis erstatten. Laut Verwaltungsgericht gab es keine Kontrolle: Eichenlaub legte die Dienstreisen selbst fest.

Reisen nach New York, Chicago und Lissabon

Mindestens 70 Reisen, unter anderem nach Zürich, Chicago, New York und Lissabon rechnete der Landrat ab. Dabei verletzte Eichenlaub laut Urteil die Pflicht, das Vermögen des Landkreises nicht zu schädigen, und zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.

Besonders einen Fall hob das Gericht hervor: Dabei wurden vier Personen bei einem Sternekoch für 725 Euro verköstigt, es gab Sekt und Spirituosen. „Dass solche Restaurantkosten bei weitem den üblichen Rahmen des Geschäftsessens sprengten, bedurfte nach Auffassung des Gerichts keiner weiteren Erörterung“, hieß es im Urteil.

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Redaktion:
Michelle Goddemeier

Sendung:
hr4,

09.07.25, 15:30 Uhr

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe