DruckenTeilen
Der GdP-Chef schildert bei IPPEN.MEDIA, welche Aufgaben Polizistinnen und Polizisten in Deutschland im Verteidigungsfall mit der Waffe in der Hand zukämen.
Berlin – Die Bedrohung durch das Moskau-Regime von Präsident Wladimir Putin aus Russland ist in Europa omnipräsent – vor allem, aber nicht nur durch die brutalen Realitäten im Ukraine-Krieg.
Greift Wladimir Putin die Nato an? Auch die Polizei müsste Deutschland schützen
Putin macht trotz immenser russischer Soldaten-Verluste immer weiter, weswegen die Nato-Staaten zur Abschreckung erheblich aufrüsten. Nur ein Beispiel: Deutschland plant in 2025 mit 95 Milliarden Euro Verteidigungsausgaben, das viele Geld soll unter anderem in tausende neue Panzer für die Bundeswehr fließen.
Da es aber an Personal fehlt, wirbt die Bundeswehr selbst bei der Frauen-EM 2025 um neue Soldatinnen für die Truppe. Nicht nur die deutschen Streitkräfte würden die Bundesrepublik im Verteidigungsfall mit Waffen schützen, sondern auch die Polizeien. Das erklärt und bekräftigt ihr Vertreter auf Anfrage von FR.de von IPPEN.MEDIA mit Nachdruck.
Spezialkräfte der Bundespolizei sind mit schweren Sturmgewehren und Maschinenpistolen ausgestattet. (Archivfoto) © IMAGO / BerlinfotoMüsste Deutschland sich verteidigen: Bundespolizei würde die Bundeswehr unterstützen
„In einem Verteidigungsfall wenden wir Polizistinnen und Polizisten Gefahren für die öffentliche Sicherheit im Innern ab. Wir schützen also weiterhin Menschen mit allen erlaubten Mitteln. Die Landes- und Bündnisverteidigung ist Auftrag der Bundeswehr“, erklärt Jochen Kopelke, Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Zur Einordnung: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, laut Website der Behörde gibt es rund 55.000, bekennen sich mit einem Amtseid zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, also der Verfassung der Bundesrepublik. Allein daraus leitet sich eine Verpflichtung im Verteidigungsfall ab.
„Was in einem Verteidigungsfall von der Polizei mehr verlangt wird, regeln das Grundgesetz und das Bundespolizeigesetz. Der Verteidigungsfall erfordert die Übernahme von Aufgaben, die über reguläre Alltagsaufgaben weit hinausgehen. Wir Polizisten schützen dann die staatliche Ordnung und unsere Bevölkerung mit allem, was wir haben und können“, führt Kopelke weiter aus. Weder die Bundespolizei noch die 16 Landespolizeien der Bundesländer sind jedoch offizieller Teil der Territorialverteidigung mit Kombattantenstatus, wie es zum Beispiel in Italien bei den Carabinieri, in Spanien bei der Guardia Civil oder in Portugal bei der Guarda Nacional Republicana (GNR) der Fall ist.
In einem Verteidigungsfall wenden wir Polizistinnen und Polizisten Gefahren für die öffentliche Sicherheit im Innern ab. Wir schützen also weiterhin Menschen mit allen erlaubten Mitteln.
Bei Verteidigungsfall in Deutschland: Polizei beschützt Gebäude und Bürger
Der 41-jährige Kopelke stellt auf Anfrage von FR.de von IPPEN.MEDIA jedoch klar: „Die Polizei hat im Verteidigungsfall zentrale Aufgaben wie die Gefahrenabwehr. Wir Polizisten schützen vor Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Fortbestand unserer Bundesrepublik und der Verfassungsorgane. Mit der Bundeswehr müssen wir dann zusammen Objekte schützen, den Verkehr regeln und Menschen Schutz und Orientierung geben.“ Zu besagtem Objektschutz dürften Gebäude der kritischen Infrastruktur wie Bahnhöfe und Krankenhäuser, Brücken oder Gebäude der öffentlichen Verwaltung gehören.
Und wohl auch die Bewachung von Grenzübergängen, die ohnehin in den Aufgabenbereich der Bundespolizei fällt. Im Bundespolizeigesetz (BPolG) heißt es unter Paragraf 7 etwas verklausuliert: „Setzt die Bundesregierung die Bundespolizei nach Artikel 91 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes ein, so hat die Bundespolizei bei diesem Einsatz Gefahren von der Allgemeinheit oder dem einzelnen abzuwehren.“
Beamte der Bundespolizei-Spezialeinheit BFE+ mit schweren Waffen. (Archivfoto) © IMAGO / Björn TrotzkiIn Deutschland verrichten rund 330.000 Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst
Zur Gefahrenabwehr stehen den Beamtinnen und Beamten verschiedene Sturmgewehre und Maschinenpistolen zur Verfügung. Die Polizei Berlin hat zum Beispiel Sturmgewehre des Typs SIG MCX, die Polizei Bayern Mitteldistanz-Sturmgewehre des Typs FN SCAR-L. Die Bundespolizei nutzt indes dasselbe Sturmgewehr wie die Bundeswehr, das G36. Insgesamt verrichten in Deutschland rund 330.000 Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst für die Allgemeinheit. Kopelke fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die schwarz-rote Bundesregierung um Kanzler Friedrich Merz (CDU) sowie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf, „wesentlich mehr Ressourcen, Geld und Vorbereitungen in die zivil-militärische Zusammenarbeit zu geben“ . (pm)