BaFin warnt vor fasttrx.uk – unerlaubte Kryptodienste, kein Impressum, hohes Risiko für Kapitalverlust. Jetzt rechtlich handeln!
FastTrx (fasttrx.uk) – BaFin-Warnung wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Juli 2025 eine Warnung vor der Website fasttrx.uk veröffentlicht. Nach ihren Erkenntnissen bietet der dortige Betreiber unter dem Namen „FastTrx“ ohne jede Erlaubnis Dienstleistungen im Bereich Finanzen, Wertpapiere und Kryptowährungen an – ein klarer Verstoß gegen deutsches Aufsichtsrecht.
Besonders alarmierend: Die Plattform macht keinerlei Angaben zu Unternehmenssitz oder Rechtsform. Ein Impressum fehlt vollständig, die Betreiber bleiben anonym. Solche Umstände sind klassische Indikatoren für einen Kryptowährung Betrug und sollten von Anlegern ernst genommen werden.
Kryptobetrug ohne BaFin-Lizenz – gesetzlich verboten und hochriskant
Verstoß gegen § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KryptAufsichtsG
Nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) informiert die BaFin, wenn ein Unternehmen in Deutschland ohne Erlaubnis Bank- oder Finanzdienstleistungen anbietet. Im Fall von fasttrx.uk betrifft dies insbesondere Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach § 10 Abs. 7 Kryptowerteaufsichtsgesetz (KryptoWertAufsG) genehmigungspflichtig sind.
Der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowährungen oder angeblicher Renditeprogramme mit BTC, USDT oder TRX ohne BaFin-Erlaubnis stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar – mit potenziell existenzgefährdenden Folgen für Anleger.
Kein Impressum, kein Sitz, keine Haftung – typisches Muster beim Kryptobetrug
Der Umstand, dass fasttrx.uk keine Angaben zur Unternehmensstruktur, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz macht, deutet auf einen anonym betriebenen Krypto-Scam hin. Opfer solcher Plattformen berichten regelmäßig von nicht ausgezahlten Guthaben, verweigerter Kommunikation und dem Versuch, durch angebliche „Gebühren“ oder „Steuern“ weitere Zahlungen zu erpressen.
Was Sie tun können, wenn Sie bereits investiert haben
Anleger, die auf fasttrx.uk Gelder investiert oder Kryptowährungen übertragen haben, sollten sofort handeln, um ihre Rechte zu sichern und mögliche Verluste einzugrenzen. Eine einfache Strafanzeige genügt meist nicht – erforderlich ist eine Kombination aus forensischer Analyse, juristischer Bewertung und zivilrechtlicher Geltendmachung.
Tracing und Rückforderung mit juristischer Unterstützung
Viele Plattformen wie fasttrx.uk verwenden standardisierte Abläufe, um Anleger systematisch zu täuschen. Dennoch lassen sich – durch Analyse von Wallets, Zahlungswegen und Chatverläufen – konkrete Anhaltspunkte gewinnen, um etwa zivilrechtliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen oder gegen Zahlungsdienstleister vorzugehen, die die Transfers abgewickelt haben.
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Ihr Fall – meine Aufgabe. Beratung bundesweit.
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Expertin für Kryptowerte und erfahrene Beraterin im Bereich Blockchain-Tracing und Kryptobetrug stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite – diskret, schnell und mit Blick auf konkrete Rückzahlungserfolge.
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