AfD-Mitglieder als Beamte

Bremen prüft verschärfte Regeln für Verfassungsfeinde

11.07.2025 – 18:05 UhrLesedauer: 1 Min.

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Die Bremer Flagge weht vor dem Rathaus (Symbolbild): Das Bundesland erwägt verschärfte Regeln für Beamte bei der Verfassungstreue. (Quelle: IMAGO/Richard Wareham)

Dürfen AfD-Mitglieder in Bremen noch Beamte sein? Das Bundesland lässt nach einem Vorstoß aus Rheinland-Pfalz verschärfte Regeln für den öffentlichen Dienst prüfen.

Bremen prüft, ob die bisherige Praxis beim Umgang mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst verschärft werden muss. „Klar ist: Verfassungsfeinde haben keinen Platz im öffentlichen Dienst“, sagte ein Sprecher des Finanzressorts. Es werde geprüft, ob Bremen eine eigene Regelung nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz braucht oder die aktuellen Vorgaben ausreichen.

Auch Niedersachsen plant, bereits im Bewerbungsverfahren genauer hinzuschauen. Dort sollen Bewerber künftig einen Fragebogen zu extremistischen Mitgliedschaften ausfüllen und eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschreiben, teilte das Innenministerium in Hannover mit.

„Gegnerinnen und Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren“, sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Sie kündigte an, auch künftig disziplinarrechtliche Schritte zu prüfen, wenn Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Mitgliedern aufkommen.

Behrens will außerdem eine bundeseinheitliche Lösung. Sie rief Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu auf, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Innenministerkonferenz hatte ein solches Gremium bereits im Juni in Bremerhaven vorgeschlagen.

Das niedersächsische Innenministerium betonte, man warte zunächst die Entscheidung ab, ob die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Bisher werden die AfD-Landesverbände in Niedersachsen und Bremen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt.

Rheinland-Pfalz hatte am Donnerstag mitgeteilt, AfD-Mitgliedern grundsätzlich den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verweigern. Dort wird die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet, eine Abstufung wie in anderen Ländern gibt es nicht.