Im Zusammenhang mit der Corona-Maskenaffäre ist das Urteil gegen Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig – die Haftstrafe wurde jedoch abgemildert. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit.
Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer eingestellt
Die Unternehmerin war im Dezember 2023 am Landgericht München zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Das Urteil wurde nun in dem Punkt geändert, dass beide jeweils nur noch eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen müssen, wie ein BGH-Sprecher sagte.
Die Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer hat der Bundesgerichtshof auf Antrag des Generalbundesanwalts zwischenzeitlich eingestellt. „Die bisherigen Feststellungen tragen eine Verurteilung insoweit nicht. Eine erneute Tatsachenverhandlung wäre mit beträchtlichem Aufwand verbunden“, heißt es in einer Mitteilung des BGH (externer Link).
Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung rechtskräftig
Die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung blieb jedoch bestehen. Die Überprüfung der diesbezüglichen Verurteilungen der Angeklagten habe keinen Rechtsfehler ergeben. Die vom Landgericht festgesetzten Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren seien damit rechtskräftig, heißt es in einer Mitteilung des BGH.
Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 vermittelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro. Verurteilt worden waren sie und ihr Geschäftspartner, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert hatten.
Mit Informationen von dpa