Nachdem in Wiesbaden die Regeln zum Bewohnerparken in mehreren Innenstadtquartieren geändert wurden, hat die Stadt nun eine positive Zwischenbilanz gezogen.
In den Bewohnerparkgebieten 1, 2, 3, 4, 5 und 7 gilt das Bewohnerparken nun bis 22 Uhr statt wie bisher bis 20 Uhr. Von 9 bis 22 Uhr dürfen in diesen Bereichen also grundsätzlich nur Besitzer eines Bewohnerparkausweises parken. Für Fremdparker gilt in diesen Stunden eine zeitliche Begrenzung für das kostenlose Parkscheibenparken. Diese wurde nun von zwei auf eine Stunde verkürzt. Eine Ausnahme bildet das Rheingauviertel (Gebiet 8), wo weiterhin eine zweistündige Besuchsregelung gilt.
„Die konsequente Weiterentwicklung des Bewohnerparkens ist ein entscheidender Schritt, um den knappen Parkraum in den dicht besiedelten Quartieren gerechter zu verteilen und vorrangig den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen“, sagt Andreas Kowol, Dezernent für Bauen und Verkehr. Die Maßnahmen würden den Parksuchverkehr reduzieren und damit nicht nur die Anwohner entlasten, sondern auch zu weniger Emissionen und Lärm beitragen.
Weitere Gebiete sollen folgen
Die Neuregelungen gehen auf die Geltungszeiten zurück, die das Dezernat für Bauen und Verkehr im Jahr 2022 liberalisiert hatte. Sie sollen es Ortsbeiräten ermöglichen, die Parkzeiten flexibel anzupassen. Bei entsprechenden Beschlüssen der Ortsbeiräte plant die Stadt, diese Konzepte auch auf weitere Wohnquartiere und Ortsbezirke auszuweiten.
Von den Neuregelungen nicht betroffen sind Handwerker mit einem RheinMain-Handwerkerparkausweis sowie Gewerbetreibende und soziale Dienste mit einer Ausnahmegenehmigung. Sie dürfen weiterhin in den genehmigten Gebieten parken.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Stadtpolizei nach einer Einführungsphase die Einhaltung der neuen Regeln verstärkt überprüfen wird. Auswärtige Besucher und Pendler, die länger parken müssen, können weiterhin die bewirtschafteten Parkscheinbereiche, Parkhäuser und kostenlosen P+R-Anlagen nutzen.