Bisher galt Sikawild nur als potenziell invasive Art. Diese Einschätzung wurde nun jedoch vom EU-Kommittee geändert. Was bedeutet das?
Bislang galt Sikawild als „potenziell invasiv“, nun wurde es von der EU-Kommission als „invasiv“ eingestuft. „Am 20. Juni 2025 wurde auf der 21. Sitzung des ‘Committee on Invasive Alien Species‘ in Brüssel der Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zur Abstimmung gestellt. Die Aufnahme u.a. von Cervus nippon (Sika) in die Unionsliste wurde dort beschlossen“, so eine Sprecherin des Bundesumweltamts gegenüber der Redaktion.
Mehrere freilebende Sika-Populationen in Deutschland
Sikawild ist ursprünglich in Ostasien beheimatet. Seit dem 19. Jahrhundert wurden die Tiere nach Deutschland importiert und in Gattern gehalten. Erste Gatterausbrüche verzeichnete man ab 1936, wodurch sich in einigen Bundesländern freilebende Bestände etablierten. Die größte Population in Deutschland gibt es im Arnsberger Wald. Dort sollen mittlerweile über 1.000 Tiere heimisch sein. Zuletzt sorgte jedoch eine kleine Population in Brandenburg für Aufsehen. Auf Anordnung soll dort bei den rund 40 Tieren ein Totalabschuss erfolgen – zum Missfallen der dortigen Bevölkerung und Jägerschaft, die sich vehement gegen die Pläne wehren.
In Deutschland wurde Sikawild bisher als „potenziell gefährdet“ eingestuft, da es mit Rotwild konkurriert und sich in Ausnahmefällen damit hybridisieren kann.
Aber welche Bedeutung kann eine Einstufung als invasive Art haben? Ist eine Tierart als „invasiv“ eingestuft, kann ein Haltungs-, Zucht und Handelsverbot gelten. Auch können erhöhte Abschussfreigaben oder sogar die Pflicht zur Bejagung erlassen werden. Wie genau sich die Situation für das Sikawild in Deutschland nun gestalten wird, ist derzeit noch unklar.