Oberlandesgericht Frankfurt

Model siegt vor Gericht: 3000 Euro für unerwünschten „Busenblitzer“

17.07.2025 – 20:09 UhrLesedauer: 1 Min.

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Frankfurt Fashion Week (Symbolfoto): Das Model bekommt nun 3.000 Euro für das ungewollte „Busenblitzer“-Foto. (Quelle: IMAGO/Peter Hartenfelser)

In Frankfurt hat ein Model erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Fotos geklagt, das eine ungewollt entblößte Brust zeigte. Das Oberlandesgericht sprach ihr 3.000 Euro zu.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Model erhält 3000 Euro Entschädigung, nachdem eine Boulevardzeitung ein Foto von ihr mit einer entblößten Brust veröffentlicht hatte. Die Frau hatte sich im Vorfeld gegen die Veröffentlichung ausgesprochen. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 16 U 7/24).

Das Ereignis fand während einer Modewoche in Frankfurt statt. Kurz vor der Fotostation bemerkte das Model, dass ihr Oberteil rutschte und ihre linke Brust sichtbar war. Trotzdem veröffentlichte die Zeitung das Bild und nannte es einen „Busenblitzer“.

Ursprünglich hatte das Landgericht Frankfurt dem Model 5.000 Euro zugesprochen. Beide Parteien legten Berufung ein, woraufhin das Oberlandesgericht den Anspruch bestätigte, jedoch die Summe auf 3.000 Euro reduzierte.

Die Richter erklärten, dass die Klägerin selbst entscheiden dürfe, ob sie unbekleidet zu sehen sein wolle. Die damals unerfahrene 22-Jährige fühlte sich durch die Veröffentlichung gedemütigt. Trotz des Urteils gebe es keine nachhaltigen Beeinträchtigungen für sie.