Standdatum: 19. Juli 2025.
Autorinnen und Autoren:
Verena Patel
In Bremen soll es an 40 Grundschulen in Zukunft sogenannte systemische Assistenzen geben. So können die Schulen die Förderkräfte selbst zuteilen und eine Kraft kann mehrere Kinder betreuen. (Symbolbild)
Bild: dpa | Holger Hollemann
Sie mussten im vergangenen Schuljahr nach Angaben des Bremer Bildungsressorts zu Hause bleiben. Dabei haben sie einen Rechtsanspruch auf eine Begleitung.
Betroffen sind nach Informationen des Bildungsressorts zwei Grundschulkinder sowie vier Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen in der Stadt Bremen. Für sie fehlte eine Begleitungskraft in der Schule.
Schulbegleitung oder -assistenz können Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf in Anspruch nehmen. Er gilt für Kinder mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung, für Kinder mit körperlichen Behinderungen und für Schüler mit Einschränkungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung. Kinder, bei denen ein entsprechender Förderbedarf festgestellt wurde, haben einen Rechtsanspruch auf entsprechende Begleitung. Außerdem besteht Schulpflicht. An Assistenzkräften mangelt es in Bremen allerdings seit Jahren.
Mehr Schulen sollen Assistenzkräfte bekommen
Um mehr Kinder mit Förderbedarf betreuen zu können, wurde zuletzt an mehreren Bremer Grundschulen das Modell von sogenannten systemischen Assistenzen getestet. Dabei können die Grundschulen die nötigen Förderkräfte bei Bedarf selbst zuteilen und so auch mehrere Kinder von einer Kraft begleiten lassen. Eltern müssen dann nicht mehr selbst einen Antrag für ihr Kind stellen. Das Modell soll ab kommendem Schuljahr zunächst in bis zu 40 Grundschulen der Stadt Bremen eingeführt werden.
Für Assistenzkräfte gibt es nach Angaben des Bremer Sozialressorts verschiedene Qualifikationsanforderungen: Personen, die wegen ihrer Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und ihrer Persönlichkeit geeignet sind, aber keine formelle pädagogische Qualifikation haben, Menschen mit einem Berufsabschluss als staatlich geprüfte Sozialassistenten oder vergleichbarer Qualifikation und Erzieherinnen und Erzieher oder vergleichbare Berufsabschlüsse mit staatlicher Anerkennung. Um Kinder mit bestimmten chronischen Erkrankungen begleiten zu können, kommen außerdem Menschen mit medizinisch-pflegerischer Qualifikation in Betracht.
Quelle:
buten un binnen.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 14. Juli 2025, 8 Uhr