Im Gelsenkirchener Hauptbahnhof hat die Bundespolizei einen verbotenen Wurfstern bei einem 42-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Die Bundespolizei hat im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen verbotenen Wurfstern sichergestellt. Gegen 19:30 Uhr am Sonntag, 20. Juli, kontrollierten Beamte einen 42-jährigen Mann, der keinen festen Wohnsitz hat. Auf Nachfrage nach verbotenen Gegenständen gab der gebürtige Gelsenkirchener an, einen solchen bei sich zu führen, und übergab den Polizisten den Wurfstern.

Die Beamten stellten den Gegenstand sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zu den Hintergründen des Besitzes machte der Mann keine Angaben und berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 42-Jährige seinen Weg fortsetzen.

Dieser Beitrag stammt von presseportal.de und wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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