Eschweiler. Die EWV – Energie- und Wasserversorgung hat mit ihren Rechnungen schon so manchem Kunden einen Riesenschrecken eingejagt.
Ist die Forderung berechtigt? Wurde falsch abgelesen? Wurde man geschätzt, weil man keine Verbrauchsdaten übermittelte? Die Beweislast liegt erst einmal beim Kunden.
So auch im wirklich unglaublichen Fall einer verwitweten älteren Dame, die allein lebend in ihrem Einfamilienhaus Anfang 2024 einen Anruf von der EWV erhielt – mit der Ankündigung einer immensen Wasserrechnung in Höhe von ca. 30.000 Euro.
Dass es der älteren Dame dabei fast den Schlag getroffen hätte, kann wohl jeder nachvollziehen. Auf Nachfrage erklärte die EWV, dass wohl ein Wasserrohrbruch in Nähe des Hauses Ursache für den hohen Wasserverbrauch sei.
Hier sei angemerkt, dass ein Hauseigentümer für einen Wasserrohrbruch haftet. Daher sollte jeder Eigentümer in seiner Gebäudeversicherung auf den Zusatz „Ersatz von Wasserverlust“ achten, um bei einem Rohrbruch versichert zu sein.
Der Ankündigung folgte dann auch die erste Abrechnung der EWV, allerdings mit einer Forderung von nur noch 18.248,00 Euro und dem Verweis auf eine Sperrung bei Nichtzahlung – aber der Bereitschaft, eine Ratenzahlung von monatlich 760 Euro zu dulden, wohlgemerkt für eine verwitwete Rentnerin!
Die ältere Dame sah keine andere Möglichkeit, als nun einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Diesem, einem renommierten, sehr erfahrenen Eschweiler Rechtsanwalt, verschlug es auch erst einmal die Sprache. Das hatte auch er in seiner langen Amtszeit noch nicht erlebt.
Umgehend legte er im Auftrag seiner Mandantin Widerspruch gegen die ausstehende Forderung ein – mit dem Ergebnis, dass sich der zweite Bescheid der Wasserabrechnung auf 14.120,39 Euro reduzierte.
Es wurde von der EWV nicht begründet, wie diese Abrechnung nun zustande gekommen war.
Währenddessen hatte die ältere Dame dank einer Rechtsschutzversicherung ein ortsansässiges Tiefbauunternehmen damit beauftragt, die Leitungen an ihrem Haus zu kontrollieren. Das Unternehmen bescheinigte, dass hier kein Wasserrohrbruch vorlag.
Mittlerweile lag der Fall dem Landgericht Aachen vor. Die EWV sah nun, auf Bitte des Anwalts ihrer Kundin, von weiteren Sperrankündigungen ab und schickte eine neue Rechnung – über 13.760,84 Euro. Auch diese wieder ohne Erklärung.
Mit der hohen Wasserrechnung erhöhte sich natürlich auch die Schmutzabwasserabgabe bei der Stadt Eschweiler. Hier schlug die immense Wasserrechnung noch einmal mit 27.382 Euro zu Buche.
Und jetzt kommt die gute Nachricht: Über die Umstände und das schwebende Verfahren informiert, hob die Stadt Eschweiler ihren Bescheid über die Schmutzwasserabgabe sofort auf.
Hier sollte sich die EWV doch mal ein Beispiel nehmen – zumal sie selbst noch nicht ihren Wasserzähler auf Fehlerhaftigkeit geprüft hat.
Gaby Römers