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Der Discounter Lidl muss sich wegen seiner App „Lidl Plus“ vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Die Richter prüfen, ob Rabatte in der App als kostenlos bezeichnet werden dürfen, wenn Nutzer dafür persönliche Daten preisgeben müssen. Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen die App bereits.

Dienstag, 22. Juli 2025, 13:57 Uhr

Theresa Kalmer (mit dpa)

Rabatte freischalten und sparen: Millionen nutzen die App „Lidl Plus“. Aber: Die Vorteile beim Einkaufen gibt es nur im Tausch gegen persönliche Daten. Das ist manchen nicht transparent genug.

Bildquelle: Lidl UK

Der Discounter Lidl muss sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen seiner App „Lidl Plus“ verantworten. Die Richter kündigten eine Entscheidung für den 23. September an. Das teilte das Gericht mit.  Der Verbrauchersenat will in dem Fall die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen.

Auch womöglich ein Fall für Europäischen Gerichtshof

Der Verbrauchersenat sieht in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche Frage. Es gehe darum, ob ein Gesamtpreis angegeben werden müsse, auch wenn dieser nicht in Geld bestehe. Das erklärte der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf. Zudem müsse geklärt werden, ob etwas als kostenlos bezeichnet werden dürfe, wenn zwar kein Geld fließe, aber eine andere Gegenleistung verlangt werde.

Der Verbrauchersenat deutete an, dass der Bundesgerichtshof in dem Fall auch den Europäischen Gerichtshof anrufen könnte. Es gehe unter anderem um die Auslegung einer EU-Richtlinie, so das Gericht. 

Geklagt wird vom Verbraucherzentrale-Bundesverband

Der Verbrauchersenat verhandelt eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die Verbraucherschützer werfen Lidl vor, die Nutzer der App nicht ausreichend darüber zu informieren, dass sie die Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Nach Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden die App, damit sie von Rabatten, Coupons und Aktionen profitieren.

Lidl musste sich bereits in der Vergangenheit wegen der App vor Gericht verantworten. Der Discounter verpflichtete sich im April in einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in seiner gedruckten Werbung immer den Preis anzugeben, der für alle Kunden gilt – und nicht nur den für App-Nutzer.