Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einer wegweisenden Entscheidung den Rechtsweg für DFB-Schiedsrichter zu den Arbeitsgerichten frei gemacht. Laut einem nun veröffentlichten Urteil vom 16. Juni dieses Jahres sollen Referees etwaige Forderungen gegen den Deutschen Fußball-Bund künftig auf juristischem Weg einklagen dürfen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da das Gericht eine Rechtsbeschwerde zugelassen hat.