Dresden/Leipzig – Drei Plätze im Abschiebeflug nach Kabul blieben leer – weil drei Afghanen aus Sachsen kurz vor dem Abflug mithilfe ihrer Anwälte und des Sächsischen Flüchtlingsrats abtauchten.
► Geplant war der Flug am vergangenen Freitag mit 84 Männern. Am Ende waren nur 81 an Bord des Jets, der über Katar nach Afghanistan startete. Dabei saßen die drei fehlenden Afghanen bereits in Dresden in Abschiebehaft – doch dann kam der juristische Trick: Vom Flüchtlingsrat beauftragte Anwälte stellten wenige Tage vor dem Abflug Asylfolgeanträge. Resultat: Haftentlassung – und die Männer verschwanden.
„Typisches Abtauchen“
„Wir können uns keinen Fehler vorwerfen“, sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (63, CDU) dem MDR. „Wir haben uns an alle rechtlichen Vorschriften gehalten.“ Doch er spricht auch von „typischem Abtauchen“ – und von einem „erkennbarem Missbrauch substanzloser Anträge, um Abschiebungen zu verhindern“.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (63, CDU) will dafür sorgen, dass Anwälte künftig Abschiebungen nicht mehr mit substanzlosen Anträgen verhindern können
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Ein Gericht stoppte die Abschiebung. Die Folgeanträge mussten geprüft werden, die Männer kamen frei. Als das Bundesamt für Migration die Anträge in Rekordzeit ablehnte, waren alle drei längst weg. Verschwunden. 48 Stunden vor Abflug.
Zwei weiter auf der Flucht
„Einer ist wieder aufgetaucht, zwei vermissen wir immer noch“, so Schuster. Beide erhalten keine staatlichen Leistungen mehr. Laut Sächsischem Flüchtlingsrat waren alle drei Männer vorbestraft – wegen Diebstahls, Drogenhandels und Körperverletzung. Ihre Strafen hatten sie bereits verbüßt.
Lesen Sie auch
► Die Afghanen leben seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Ihre ursprünglichen Asylanträge wurden zwischen 2018 und 2020 abgelehnt – sie gelten seit Jahren als ausreisepflichtig.
Innenminister fordert Gesetzesänderung
Für den Innenminister ist klar: Diese Masche darf sich nicht wiederholen. Auf der nächsten Innenministerkonferenz will er den Asylfolgeantrag-Trick auf die Tagesordnung setzen. „Da müssen wir einen Riegel vorschieben“, so Schuster.
Nach aktuellem Recht kann jeder – selbst in letzter Minute – einen Folgeantrag stellen. Der Sprecher des Innenministeriums, Martin Strunden, sagt: „Es geht darum, einen Weg zu finden, Anträge zu unterbinden, die augenscheinlich nur dazu dienen, eine Abschiebung zu verhindern, ohne neue Gründe vorzubringen.