Brandenburg

AfD zieht Eilantrag gegen Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ zurück

René Springer (AfD), Landesvorsitzender in Brandenburg, nimmt am 24.02.2025 an einer gemeinsamen Pressekonferenz nach der Bundestagswahl teil. (Quelle: dpa-Bildfunk/Fabian Sommer)

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Audio: Antenne Brandenburg | 24.07.2024 | Sabine Loeprick | Bild: dpa-Bildfunk/Fabian Sommer

Die Brandenburger AfD wollte sich mit einem Eilantrag gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ wehren. Doch jetzt zieht die Partei ihren Antrag zurück. Damit könnte die Einstufung veröffentlicht werden.

Die Brandenburger AfD hat ihren Eilantrag gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz zurückgezogen. Dies habe der Landesverband nach einer Sitzung am Dienstagabend in einem Umlaufverfahren beschlossen, sagte der AfD-Landesvorsitzende Rene Springer am Donnerstag in Potsdam. Die Klage im Hauptverfahren soll aber bestehen bleiben.

Das Verwaltungsgericht Potsdam bestätigte dem rbb auf Nachfrage, dass die AfD den Eilantrag zurückgezogen hat.


Einstufungsvermerk zur AfD könnte veröffentlicht werden

Die Partei und die Landtagsfraktion riefen Innenminister René Wilke (parteilos, für die SPD) dazu auf, als Konsequenz daraus, den Vermerk mit der Begründung zur Einstufung durch den Verfassungsschutz zu veröffentlichen. Dies war wegen des juristischen Vorgehens der AfD bisher nicht möglich.

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte rbb|24, die Veröffentlichung des Vermerks könne vorbereitet werden, sobald das Verwaltungsgericht Potsdam die Einstellung eines Eilverfahrens zur Einstufung der AfD beschließe. Erst mit dem Beschluss ist das Eilverfahren offiziell eingestellt. Dieser werde voraussichtlich in den nächsten Tagen vorliegen, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.


Springer sieht „politische Instrumentalisierung“

AfD-Landeschef René Springer sprach von einer „politischen Instrumentalisierung“. Die Öffentlichkeit solle sich selbst ein Bild davon machen, wie der Verfassungsschutz arbeite, sagte Springer in einer Pressekonferenz der Landtagsfraktion. Sie solle erfahren, dass die Belege für die Einstufung als gesichert rechtsextrem in sehr großen Teilen eine Mehrheitsmeinung der Gesellschaft widerspiegelten, meinte der Landeschef.


Hauptsacheverfahren steht noch aus – AfD will vorgelegtes Material prüfen

Der Verfassungsschutz in Brandenburg hatte die AfD im Mai als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, vorher galt sie ein Verdachtsfall. Gegen diese Einstufung klagte die AfD. Daraufhin setzte der Verfassungsschutz die Hochstufung vorerst aus. Dies hatte zur Folge, dass seitdem seitens des Verfassungsschutzes nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg wie zuvor als Verdachtsfall behandelt wurde.

Innenminister Wilke wies die Partei in der vergangenen Woche im Landtag darauf hin, dass sie es selbst gewesen sei, mit ihrem juristischen Vorgehen für einen Verschluss der Einstufung gesorgt hatte.

Im Hauptsacheverfahren werde sich die Brandenburger AfD „nun umfassend mit dem vom Innenministerium vorgelegten Material auseinandersetzen“, erklärte Springer. „Der Einstufungsvermerk verweist auf etwa 622 Belege. Der dazugehörige USB-Stick enthält rund 460 Dateien, darunter zahlreiche Ton- und Videoaufnahmen mit einer Gesamtdauer von über 80 Stunden.“

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die jeweiligen Landesverbände der AfD bereits als rechtsextremistisch eingestuft.

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.07.2025, 14:00 Uhr

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