Die Funktionen der Messaging-App WhatsApp sind über die Jahre immer vielfältiger geworden und waren bereits mehrfach Thema unserer Berichterstattung (zuletzt berichteten wir über Channels, Communities, die Meta AI und den Erweiterter Chat-Datenschutz). Aber eines war die Plattform bislang immer: werbefrei.
Damit soll jetzt Schluss sein. Meta kündigte an, dass Werbung in Zukunft „Teil des Nutzererlebnisses“ bei WhatsApp sei. Werbeanzeigen sollen künftig auf dem „Aktuelles“-Tab in den Bereichen „Status“ und „Kanäle“ erscheinen. Das neue Werbemodell soll in den kommenden Monaten schrittweise eingeführt werden. Die Einführung in der EU sei laut Aussagen von WhatsApp gegenüber der irischen Datenschutzkommission (DPC) jedoch frühestens im Jahr 2026 geplant.
Was plant Meta?
Dabei soll die Werbung bei WhatsApp möglichst auf die Interessen des jeweiligen Users zugeschnitten sein. Für diese personalisierte Werbung verwendet WhatsApp nach eigenen Angaben u. a. folgende Informationen:
- Grundlegende Konto-Information wie Ländervorwahl und ggf. das Alter,
- Geräteinformationen wie Spracheinstellungen,
- ungefährer Standort,
- Aktivität im Aktuelles-Tab: Aktivitätsinformationen zu Statusmeldungen und Kanälen, z. B. Kanäle, denen die Benutzer folgen, Inhalte, mit denen sie sich in den Kanälen beschäftigen, und auf welche Weise Personen mit den Anzeigen interagieren, die sie sehen,
- Aktivität in anderen Meta-Apps: Für Nutzer, die WhatsApp mit ihrem Meta Accounts Center verknüpft haben, werden die Anzeigeneinstellungen von anderen Konten (Instagram und Facebook) für Werbeanzeigen verwendet, um die angezeigten Inhalte noch gezielter gestalten zu können.
Zwar betont Meta, dass Telefonnummern, persönliche Nachrichten, Anrufe, Statusmeldungen und Kontakte auf dem Gerät Ende-zu-Ende-verschlüsselt bleiben und nicht für angezeigte Werbung verwendet werden.
Viel Kritik
Dennoch löste das Vorhaben insbesondere bei europäischen Datenschützern und Regulierungsbehörden Besorgnis aus. Dabei steht vor allem der plattformübergreifende Datenaustausch in der Kritik.
Unter den Kritikern ist beispielsweise die Datenschutzorganisation NOYB (None Of Your Business), welche argumentiert, dass die Nutzer nicht ausreichend über die Konsequenzen der Datennutzung informiert werden und keine wirkliche Wahl haben, ob sie personalisierte Werbung erhalten möchten oder nicht. Es könnte also an der erforderlichen transparenten Einwilligungserklärung der Nutzer fehlen. Zudem verfestige Meta damit laut NOYB sein Social-Networking-Monopol, was eigentlich durch EU-Recht, wie dem „Digital Market Act“, verhindert werden sollte.
Dazu äußerte sich ein WhatsApp-Sprecher laut netzpolitik.org, einem Magazin für Internetpolitik und Datenschutz, in einer E-Mail. WhatsApp schreibe, dass die Kritik von NOYB ungenau sei. Man habe sich Mühe gegeben, die Privatsphäre zu schützen und die Werbung in einen Extra-Tab ausgelagert. Zudem seien sie zuversichtlich, dass der Plan den rechtlichen Anforderungen weltweit und damit auch der EU entspreche.
Kritiker sehen allerdings das Risiko, dass gerade keine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der Nutzerdaten zum Zwecke der personalisierten Werbung eingeholt werde. Diese müsste informiert, freiwillig und widerrufbar sein. Das bedeutet, Meta müsste ein echtes Opt-in anbieten und müsste auch ohne Einwilligung vollumfänglich nutzbar bleiben. Die Nutzer müssten klar und verständlich darüber informiert werden, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, und wie die Daten verknüpft werden. Auch dürfe Meta die Daten nicht einfach mit Facebook- oder Instagram-Profilen zusammenführen ohne, dass der Nutzer auch hierzu explizit und freiwillig zugestimmt hat. Daneben wird eine möglicherweise unzulässige Zweckänderung darin gesehen, dass ein ursprünglich nicht werbefinanziertes Geschäftsmodell mit dieser neuen Verarbeitung nicht „kompatibel“ sei. Im Sinne der Datensparsamkeit dürfte keine umfangreiche Profilbildung mit sensiblen Kommunikationsdaten erstellt werden.
Fazit
Das geplante Vorhaben, Werbung in WhatsApp einzuführen, wirft wichtige datenschutzrechtliche Fragen auf. Während Meta betont, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, bestehen berechtigte Bedenken, insbesondere ob die erforderlichen transparenten und freiwilligen Einwilligungen tatsächlich eingeholt werden. Insgesamt bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung den strengen Anforderungen der DSGVO entspricht und die Nutzer wirklich ausreichend geschützt werden.