Im zweiten Quartal 2025 ergaben sich einige Entwicklungen im britischen Steuerrecht. Eine kompakte Übersicht der wichtigsten Entwicklungen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie auf der Website von RSM UK.

Erleichterungen bei der Zinsabzugsbeschränkung für Unternehmen

Die britischen Vorschriften zur Zinsabzugsbeschränkung für Unternehmen (sog. CIR-Rules) stellen Unternehmen insbesondere aufgrund der komplexen Verwaltungsanforderungen vor erhebliche Herausforderungen. Die Britische Steuerbehörde (His Majesty’s Revenue and Customs, kurz HMRC) hat nun bestätigt, dass sie für bestimmte Zeiträume, die am oder vor dem 31.03.2024 enden, ihre Vorgehensweise bei der Prüfung der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften ändert und Unternehmen, sofern möglich, bei der Korrektur von Deklarationsfehlern unterstützen möchte.

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Gericht erlaubt die Abmeldung von Unternehmen, die einen Mehrwertsteuerbetrug begünstigen

In einem am 16.05.2025 entschiedenen Fall hat das Britische Berufungsgericht (Court of Appeal) entschieden, dass die HMRC dazu befugt ist, die Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmens, das einen Mehrwertsteuerbetrug begünstigt, aufzuheben, sofern dies verhältnismäßig ist. Damit war die HMRC berechtigt, dem Unternehmen einen Mehrwertsteuererstattungsanspruch zu versagen. Das Gericht betonte, dass eine Abmeldung auch dann erfolgen könne, wenn die Person steuerpflichtige Lieferungen tätigt, die nicht mit Betrug in Zusammenhang stehen. Ergänzend führt das Gericht aus, dass eine solche Abmeldung nicht gegen die EU-Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Steuerneutralität oder der Rechtssicherheit verstoße.

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Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden konzerninternen Dienstleistungen

Mit Urteil vom 16.06.2025 hat das Britische Upper Tribunal entschieden, dass sog. „Business Delivery Services“ und „Support Services“ einer britischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens an ein Unternehmen, mit dem es eine Mehrwertsteuergruppe nach britischem Recht bildet, für Zwecke der Mehrwertsteuer als Leistungspaket zu behandeln sind. Die Dienstleistungen unterliegen damit insgesamt der britischen Mehrwertsteuer.

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