Immer mehr Menschen möchten in Straßburg leben. Eine große Uni, eine idyllische Innenstadt, viele Jobs: Die Hauptstadt der Region Grand Est ist attraktiv und der Wohnraum wird knapp. Damit Immobilieneigentümer diese Situation nicht ausnutzen und Wohnraum vermieten, der diesen Namen nicht verdient hat, greift die Stadt jetzt durch. Ab 2026 gilt dann im Bahnhofsviertel für Gebäude, die vor 2006 gebaut wurden, der „permis de louer“ (deutsch: „Vermietungsgenehmigung“). Rund 5000 privat vermietete Wohnungen sind davon betroffen. Bevor Vermieter eine Wohnung auf den Markt bringen, müssen sie online einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. Dabei müssen unter anderem auch Zertifikate hochladen (zum Beispiel Energienachweise). Nach spätestens einem Monat erteilt die Stadtverwaltung die Genehmigung – oder auch nicht. Bei Zweifeln über die Angaben findet ein Pflichttermin mit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung vor Ort statt, der sicher stellt, dass es sich um keinen maroden Wohnraum handelt. Wer keinen Antrag stellt, riskiert eine Geldstrafe von 5000 Euro. Bei Wiederholungstätern oder Eigentümern, die vermieten, obwohl ihr Antrag abgelehnt wurde, beträgt diese bis 15 000 Euro.