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Das sogenannte „Rote Hochhaus“ in der Siedlung Schelmengraben wurde 1978 errichtet. © Michael Schick
Wiesbaden will die Siedlung entwickeln und die Verwahrlosung stoppen. Nach mehreren Eigentümerwechseln ist das Gebäudeensemble im Zentrum des Quartiers heruntergekommen.
Wenn in Wiesbaden vom „Roten Hochhaus“ die Rede ist, dann meist im Kontext mit Verwahrlosung und Niedergang. Seit Jahren gilt das Gebäude im Zentrum des Schelmengrabens als Problem-Immobilie, die die Entwicklung der Siedlung verhindert. Nun hat die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) das Hochhaus mit seinen Nebengebäuden, insgesamt rund 17 000 Quadratmeter, erworben.
In der Siedlung Schelmengraben, entworfen vom damaligen Planungsbeauftragten der Stadt, Ernst May, als Teil des „Neuen Wiesbaden“, leben etwa 6500 Menschen. Das Hochhaus, Ende der 1970er Jahre erbaut, befindet sich in der Mitte des Quartiers.
Einst im Besitz der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Hessen, wurde es 2014 verkauft. Danach wechselten die Eigentümer:innen mehrfach. Von den Wechseln profitierte das Gebäudeensemble nicht – im Gegenteil: Es verwahrloste zusehends. Die SPD hatte sich 2018 erfolglos für ein Vorkaufsrecht der Stadt eingesetzt.
Inzwischen steht die Ladenpassage neben dem Hochhaus komplett leer. Und auch im Haus selbst sind wegen seines schlechten Zustands nicht mehr alle Wohnungen vermietet. „Diese Liegenschaft ist zweifellos eine Herausforderung – aber genau solche Projekte gehören zum Kern unserer Arbeit“, sagt SEG-Geschäftsführer Roland Stöcklin. Die SEG will in den kommenden Monaten erste konzeptionelle Überlegungen für die Neuentwicklung des Standortes erarbeiten. Entstehen sollen Wohnungen. Auch ein Nahversorger soll im Quartier öffnen. Der Erwerb der Immobilie schaffe die Grundlage für eine städtebauliche Neuausrichtung, sagt Baudezernent Andreas Kowol (Grüne).
Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Nach Medienberichten will die Stadt das Eigenkapital der SEG in den kommenden Jahren um 15 Millionen Euro aufstocken, damit sie die Transaktion stemmen kann.