Nach drei Jahren Flucht

Mann muss Fingerabdrücke abgeben – 90 Tage in Haft

30.07.2025 – 19:33 UhrLesedauer: 1 Min.

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Der Bremer Hauptbahnhof (Symbolfoto): Hier wurde ein Mann kontrolliert, der sich zunächst nicht ausweisen konnte. (Quelle: IMAGO/Werner Lerooy/imago)

Eine Routinekontrolle am Hauptbahnhof wurde für einen 35-jährigen Inder zum Verhängnis: Der Mann landete nach über drei Jahren auf der Flucht hinter Gittern.

Bundespolizisten haben am Dienstagnachmittag mehrere Personen im Bremer Hauptbahnhof kontrolliert. Einer der Kontrollierten machte die Beamten jedoch stutzig: Der Mann führte weder einen Ausweis mit sich, noch war er bereit, seine Identität preiszugeben.

Die Ordnungshüter brachten den Mann daraufhin zur Wache der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof. Ein Fingerabdruckscan brachte schnell Klarheit über die Verweigerungshaltung des 35-Jährigen aus Bremen.

Seit 2021 lag gegen den indischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vor – wegen besonders schweren Diebstahls. Der offensichtlich untergetauchte Mann konnte die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe von 900 Euro nicht aufbringen. Statt der Zahlung muss er nun eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die über drei Jahre andauernde Flucht vor der Justiz ist damit beendet.