Wende bei neuer Gebührenverordnung

Parken am Baldeneysee doch erst ab 2026 kostenpflichtig

Aktualisiert am 31.07.2025 – 11:44 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Essener Baldeneysee (Archivbild): Wer mit dem Auto anreist, kann hier vorerst weiterhin kostenlos parken. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch)

Eigentlich sollte das Parken am Essener Baldeneysee ab August kostenpflichtig werden. Doch die Pläne verzögern sich. Ab wann Besucher nun zur Kasse gebeten werden.

Die Verwaltung begründet die Verzögerung mit der Vielzahl an Maßnahmen, die für eine rechtssichere Einführung erforderlich sind. Dazu zählen vor allem die Umprogrammierung und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten, Übergangslösungen mit Parkscheiben, die rechtliche Entwidmung des Schotterparkplatzes sowie der geplante Umbau von Stellflächen am Regattahaus. Diese Schritte können laut Stadt nicht gleichzeitig abgeschlossen werden und erfordern eine gebündelte Umsetzung im kommenden Jahr.

Die Stadt setzt damit auf eine einheitliche Umstellung zu Beginn der nächsten Freizeitsaison. Ab dem 15. April 2026 sollen alle rund 650 Stellplätze entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße, inklusive des Schotterparkplatzes und der Flächen am Regattaturm, kostenpflichtig bewirtschaftet werden. Die neue Parkzone 4, die im September 2024 vom Rat beschlossen wurde, sieht eine Gebührenpflicht täglich von 10 bis 17 Uhr vor. Außerhalb der Hauptsaison, also vom 16. Oktober bis zum 14. April, bleibt das Parken kostenlos.

Mit der Anpassung der Gebührenordnung hatte die Stadt das Ziel verfolgt, das Parken im Freizeitbereich rund um den Baldeneysee neu zu ordnen und eine bessere Steuerung der Stellflächen zu erreichen. Neben stundenbasierten Tarifen soll es weiterhin die Möglichkeit geben, Tagestickets zu lösen. Für Vereine ohne eigene Parkflächen wird ein Teil des Schotterparkplatzes auch künftig kostenfrei zur Verfügung stehen, sobald die rechtliche Entwidmung abgeschlossen ist.

Weitere Informationen zu den neuen Parktarifen finden Sie hier.