Bielefeld (NRW) – Er half dabei, dass seine Eltern sich selbst töten konnten. Am Donnerstag fiel das Urteil im Prozess gegen Frank B. (60). Wegen Beihilfe zum Totschlag wurde er schuldig gesprochen.
Der Mann aus Werther (Nordrhein-Westfalen) hat nach Überzeugung des Gerichts dabei geholfen, dass seine Eltern im Januar 2024 gemeinsam gestorben sind. Er hatte das Material besorgt, um eine Art Sterbe-Maschine zu bauen – damit der Vater die letzten Schritte zum gemeinsamen Tod mit seiner schwer an Demenz erkrankten Frau einleiten konnte. Das Strafmaß lautet auf 18 Monate Gefängnis auf Bewährung.
Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt Martin Rother. Der Verteidiger hält zu ihm, ist überzeugt: Die Vorbereitung war keine Beteiligung am Sterbeakt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Foto: Christian Müller
Vater half bei Suizid-Plan mit
Seit Dienstag stand Frank B. in Bielefeld vor Gericht. Er soll mit seinem Vater Dieter Wilhelm B. (88) den Suizid der Eltern geplant und vorbereitet haben – obwohl die demenzkranke Mutter Karin (86) nicht mehr fähig gewesen sein soll, ihren freien Willen zu äußern.
Laut Anklage bestellte Sohn Frank dafür im Internet zwei Sauerstoffmasken, kaufte zwei Heliumflaschen und baute eine Vorrichtung für die Schläuche, die alles miteinander verbinden.
„Wenn, dann gemeinsam“, hätten sie oft gesagt. Als Karin B. Anfang 2024 wegen ihrer fortschreitenden Demenz kaum noch sprach, nicht mehr lief oder aß, sei laut Frank B. aus dem Gedanken ein Plan geworden.
„Sie wollten es so“
Laut Anklage gab der Vater in der Nacht zum 1. Februar 2024 seiner Frau Beruhigungsmittel. Dann setzte er erst ihr und dann sich selbst die Atemmasken auf. Frank B. saß währenddessen in einem anderen Zimmer und schaute Fernsehen. „Sie wollten es so. Ich war mit mir selbst im Reinen“, sagt er. Vier Stunden später wählte er den Notruf. Ein vom Sohn gefilmtes Video zeigt den Vater, der sagt: „Der Freitod ist in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt.“
Einfühlsame Worte des Richters bei Urteilsverkündung
Bei seiner Urteilsbegründung wählte der Vorsitzende Richter Christoph Meiring viele persönliche Worte und wünschte dem Angeklagten und den Angehörigen, dass sie mit diesem tragischen Fall psychisch klarkommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte am Ende des Prozesses Freispruch gefordert.
In einer seelischen Krise? Hier bekommen Sie umgehend Hilfe.
Wenn Sie depressiv sind oder an Suizid denken: Holen Sie sich bitte Unterstützung. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar: 0800/111 01 11 oder 0800/111 02 22. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen, Auswege aus schwierigen Situationen aufzuzeigen. Im Notfall wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr (112) oder den Polizei-Notruf (110).