Die AfD kann in Brandenburg nach der Einstellung eines Eilantrags der Partei beim Verwaltungsgericht Potsdam wieder als gesichert rechtsextremistisch
bezeichnet werden. Das Innenministerium zitierte mehrere
Schlussfolgerungen aus dem Vermerk zur Einstufung der Partei, der am 14.
August veröffentlicht werden soll.
Die AfD Brandenburg
vertrete verfassungsfeindliche Positionen, teilte das Ministerium mit.
Sie sei in hohem Maße fremdenfeindlich, zum Teil rassistisch, und richte
sich vor allem gegen Muslime. Zudem wähne sie sich in einem
„geistigen Bürgerkrieg“ und sehne „revolutionäre Zustände“ herbei, um
den „Parteienstaat“ abzuschaffen, heißt es in der Mitteilung. Die Partei
erkenne das Staatsvolk als Gemeinschaft gleicher Staatsbürger nicht an.
Juristisches Vorgehen der AfD verhindert Veröffentlichung
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD Brandenburg Anfang Mai als
gesichert rechtsextremistisch eingestuft, zuvor war sie ein
Verdachtsfall. Dagegen ging der Landesverband mit Eilantrag und Klage vor. Er forderte Innenminister René Wilke (parteilos) Mitte Juli auf, den
Vermerk zur Einstufung öffentlich zu machen, damit die Öffentlichkeit
die Gründe für den Schritt erfahren könne.
Der Minister wies den Verband darauf hin, dass er selbst mit dem juristischen Vorgehen für den Verschluss gesorgt habe.
Er forderte die Partei auf, den Weg für eine Veröffentlichung
freizumachen. In der vergangenen Woche zog die AfD Brandenburg ihren Eilantrag
zurück. Die Klage im Hauptverfahren bleibt aber bestehen.
Schwärzung von Namen braucht Zeit
Das Brandenburger Innenministerium begründet die Dauer bis
zur Veröffentlichung am 14. August mit notwendigen Schwärzungen von Namen. „Dies erfordert Sorgfalt, nicht zuletzt wegen der Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen, und nimmt angesichts des Umfangs des
Einstufungsvermerks Zeit in Anspruch“, teilte das Ministerium mit. Die AfD habe keine Liste vorgelegt, mit Personen, welche einer Veröffentlichung ihrer Namen zustimmen.
© Lea Dohle
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Gleichzeitig forderte AfD-Landtagsfraktionschef
Hans-Christoph Berndt bereits am Mittwoch: „Der Einstufungsvermerk muss jetzt endlich
veröffentlicht werden.“
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird
die AfD vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert
rechtsextremistisch eingestuft. Der Bundesverfassungsschutz hatte die
AfD Anfang Mai bundesweit ebenfalls vom Verdachtsfall zur „gesichert
rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen geht die AfD
juristisch vor. Bis zu einer Entscheidung hat der Verfassungsschutz die
Höherstufung auf Eis gelegt.
Thema
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Gutachten des Verfassungsschutzes:
Warum die AfD gesichert rechtsextrem sein soll
Rechtsextremismus:
Stimmt das eigentlich, dass ein AfD-Verbotsverfahren keine Chance hat?
Umgang mit der AfD:
Nützt ja nix