Die Polizei habe den Vorfall geprüft, teilte eine Polizeisprecherin auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Dabei sei festgestellt worden, dass dieser als „nicht strafrechtlich relevant“ zu bewerten sei. Dennoch wirft das Ereignis ein gewisses Licht auf die Eröffnungsfeier, da die erste Strophe in Deutschland mit einer rechtsextremen Gesinnung assoziiert wird.
Deutscher Feuerwehrverband distanziert sich
Der Deutsche Feuerwehrverband distanziert sich indessen deutlich von dem Vorfall. Man habe versucht das Abspielen zu verhindern, als das Lied bereits lief, sagte Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands, Hermann Schreck. Das sei jedoch nicht gelungen.
Im Nachgang sei dem Verantwortlichen gesagt worden, der die Hymne per Stick zulieferte, dass das in keinster Art und Weise vertretbar sei. „Mit rechten Gedankengut will und kann der Deutsche Feuerwehrverband nicht ansatzweise in Verbindung gebracht werden“, erklärte Schreck.
Mit rechten Gedankengut will und kann der Deutsche Feuerwehrverband nicht ansatzweise in Verbindung gebracht werden.
Hermann Schreck
Ein Kampfrichter aus Brandenburg soll dafür verantwortlich sein, sagte Schreck. Er sei noch am Donnerstagabend von all seinen Funktionen und Aufgaben für den Deutschen Feuerwehrverband entbunden worden.
Landrat: Verstörend und peinlich
Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Kai Emanuel (parteilos), bezeichnete den Vorfall als „verstörend“. Emanuel sagte dazu: „Die erste Strophe des Deutschlandliedes ist zwar nicht verboten, aber grundsätzlich verpönt, seit die Nationalsozialisten den Text von Hoffmann von Fallersleben für ihre Zwecke missbraucht haben.“
Die dritte Strophe – Einigkeit und Recht und Freiheit – so der Landrat weiter, sei die offizielle Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Stattdessen die erste Strophe auf dem Torgauer Markt zu hören, sei verstörend und peinlich gewesen.