Weil eine 57-Jährige von einem Hund angefallen und gebissen worden war, musste sich dessen mutmaßlicher Halter, ein 73-Jähriger, vor dem Amtsgericht Siegburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Am 16. Juli 2024 joggte die Frau gegen 13 Uhr einen Feldweg in Niederkassel entlang, als sie vor sich einen Hundebesitzer mit zwei nicht angeleinten Hunden bemerkte. Als sie diesen vorbeilief, habe sie „aus dem Augenwinkel heraus bemerkt“, dass der Halter Schwierigkeiten hatte, den größeren der beiden Hunde zu bändigen, so ihre Schilderung. Der Hund, für den wegen eines Beißvorfalls bereits seit November 2021 eine Leinen- und Maulkorbpflicht besteht, sei an ihr hochgesprungen und habe sie in die linke Pobacke gebissen, ihr dabei die Hose zerrissen und eine tiefe Fleischwunde zugefügt. Sie forderte daraufhin den Halter auf, die Hunde anzuleinen und wollte seinen Ausweis sehen, den der angeblich nicht bei sich hatte. Sie sagte weiter aus, er habe ihr seinen Namen und seine Adresse mitgeteilt und sie habe später beim Googeln herausgefunden, dass es diese Straße am Ort gar nicht gibt. In einer Facebook-Gruppe fragte sie daher die Mitglieder, ob jemand die beiden Hunde und den Halter kenne, nachdem man ihr beim Ordnungsamt nicht habe weiterhelfen können. Eine Frau hatte ihr mehrere Fotos einer bestimmten Hunderasse geschickt und nachgefragt, ob sie diesen Hund meine. Als sie das bejahte, schickte die Facebook-Nutzerin ihr auch ein Foto des Mannes und schrieb: „Das ist der Hundebesitzer.“ Die Joggerin identifizierte ihn „eindeutig“ und erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Der Angeklagte aber sagte nun aus, die Vorwürfe gegen ihn seien falsch, denn zum angeblichen Zeitpunkt sei er überhaupt nicht an dem angegebenen Ort gewesen. Er wisse nicht, wem die Joggerin begegnet sei. Tatsächlich erklärten die Tochter und der Schwiegersohn des Angeklagten, dieser habe sie mittags in Königswinter aus einem Hotel abgeholt und nach Köln-Porz gebracht, auf dem Weg waren sie sogar geblitzt worden. Anschließend hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben noch in verschiedenen Geschäften eingekauft. Da nicht zu klären war, wie alles zeitlich zusammenpasste, konnte dem 73-Jährigen die Anwesenheit auf dem Feldweg nicht sicher nachgewiesen werden, das Verfahren wurde eingestellt. kie