Das Universitätsklinikum Leipzig hat auf Instagram ein Baby namens Yahya Sinwar vorgestellt. Sinwar gilt als Drahtzieher des Hamas-Terrors vom 7. Oktober. Die Klinik spricht von einem Versehen – und entschuldigt sich für mögliche Irritationen.

Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) hat am Montagmorgen mit einer Instagram-Story für Irritationen gesorgt. In dem Beitrag, der über den offiziellen Account der Geburtshilfe des Klinikums (@ukl_geburtsmedizin) geteilt wurde, war eine Willkommensbotschaft für ein Neugeborenes zu sehen. Der Name des Kleinen: Yahya Sinwar.

Yahya Sinwar war seit 2017 einer der führenden Köpfe der islamistischen Hamas im Gazastreifen. Er gilt als zentraler Drahtzieher des Terrorangriffs vom 7. Oktober 2023 auf Israel, bei dem mehr als 1200 Menschen getötet wurden. Sinwar, der mittlerweile tot ist, war wegen seiner Brutalität im Umgang mit politischen Gegnern als „Schlächter von Chan Junis“ bekannt.

Auf WELT-Anfrage bestätigte eine Sprecherin des Universitätsklinikums, dass der Instagram-Account echt sei – die Story also auch. Weitere Auskünfte wollte das Klinikum zunächst nicht geben. Kurz nach der Anfrage wurde der Beitrag gelöscht.

Etwas später äußerte sich das Klinikum schriftlich gegenüber WELT. Auf der Tafel sei lediglich ein Name zu sehen gewesen, da es an diesem Tag nur eine Geburt im Kreißsaal gegeben habe. „Die Veröffentlichung der Vornamen erfolgt täglich in der Alltagsroutine des Kreißsaals und ausschließlich nach Zustimmung der Eltern – ohne politische oder weltanschauliche Wertung oder Auswahl durch uns. Der postenden Person war nicht bewusst, dass der Name aktuell mit einer bekannten politischen Person in Verbindung gebracht wird, die in einem äußerst sensiblen geopolitischen Kontext steht.“ Man verstehe, dass dies bei einigen Menschen Irritationen und Emotionen ausgelöst habe – und entschuldige sich ausdrücklich, „wenn sich jemand durch den Post verletzt oder provoziert gefühlt hat“, so das UKL.

Ob es sich bei der Namenswahl um eine politische Aussage der Eltern handelt oder lediglich um eine Namensgleichheit ohne bewussten Bezug, ist noch unklar. Auch zur Herkunft der Eltern liegen bislang keine Informationen vor.

Grundsätzlich gilt in Deutschland Namensfreiheit. Eingeschränkt ist sie jedoch durch das Kindeswohl und die Regeln des Namensrechts. Namen, die an bekannte Gewaltverbrecher erinnern oder als gesellschaftlich anstößig gelten, können von Standesämtern abgelehnt werden.

ceb