Rasante Flucht, Alkohol am Steuer und ein verbotenes Messer: Ein 32-Jähriger aus Gelsenkirchen muss sich nach einer riskanten Autofahrt mehreren Strafverfahren stellen. Die Polizei entdeckte zudem technische Manipulationen an seinem Fahrzeug.
Ein 32-jähriger Mann aus Gelsenkirchen sieht sich nach einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss, einer Flucht vor der Polizei und dem Verdacht auf ein verbotenes Autorennen mit mehreren Strafverfahren konfrontiert. Der Vorfall ereignete sich am frühen Morgen des 4. August 2025 in Gelsenkirchen-Buer.
Gegen 0.55 Uhr fiel Polizeibeamten an der Kreuzung von Horster Straße und Vinckestraße ein BMW auf, dessen Fahrer bei Rotlicht von der Vinckestraße nach rechts auf die Horster Straße abbog. Als die Beamten das Fahrzeug anhalten und kontrollieren wollten, beschleunigte der Fahrer und ignorierte die Anhaltezeichen. Mit hoher Geschwindigkeit flüchtete er über mehrere innerstädtische Straßen, darunter die Sedanstraße. Kurz darauf entdeckten die Einsatzkräfte das verlassene Fahrzeug auf einem Garagenhof am Hegerothsweg in Beckhausen.
Im Inneren des Wagens fanden die Beamten Ausweisdokumente des 32-Jährigen, der wenig später am Stegemannsweg in Begleitung einer 31-jährigen Frau aus Gelsenkirchen angetroffen wurde. Der Mann gab an, Alkohol konsumiert zu haben, woraufhin ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde, der positiv ausfiel. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug, das Mobiltelefon und den Führerschein des Mannes. Zudem wurde ihm das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge bis auf Weiteres untersagt.
Am Fahrzeug stellten die Beamten technische Veränderungen fest, die möglicherweise zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen könnten. Darüber hinaus wurde im Wagen ein griffbereites Einhandmesser entdeckt, das als verboten gilt. Dies führte zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Den 32-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Flucht, des Verdachts auf ein verbotenes Autorennen, des Fahrens unter Alkoholeinfluss und weiterer möglicher Verstöße.
Dieser Beitrag stammt von presseportal.de und wurde mit Hilfe von KI erstellt.
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