Über eine Strecke von 42,1 Kilometer schlängelt sich der Rhein durch Düsseldorf. Und auf dieser gesamten Länge soll in Kürze ausnahmslos ein Badeverbot gelten. Erlassen wird es über eine ordnungsbehördliche Verordnung, wie Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) am Montag auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte.

Konkret ausformuliert ist das Verbot noch nicht. Fest steht laut Stadtsprecher Nils Mertens allerdings, dass es generell um das Betreten des Rheins gehen werden. Eine genauere Unterscheidung etwa ab einer bestimmten Wassertiefe sei nicht sinnvoll. Kontrollieren soll das Verbot von städtischer Seite aus der Ordnungs- und Servicedienst (OSD). Die genaue Höhe des Bußgeldes steht noch nicht fest. Aber Keller sagt: „Es wird eine spürbare und nachhaltige Wirkung entfalten. Die Einzelheiten werden derzeit abgestimmt.“ Man darf davon ausgehen, dass es sich also mindestens um einen dreistelligen Betrag handeln wird. Zum Vergleich: Für die Ordnungswidrigkeit Wildpinkeln sind derzeit inklusive Gebühren knapp 180 Euro zu zahlen.

Nach einer ganzen Reihe von Todesfällen in diesem Jahr im Rhein in Düsseldorf hatte die Stadt zunächst einen Appell an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gerichtet, ein Verbot auf Stadtgebiet einzuführen. Kostenpflichtiger Inhalt Dort sah man sich aber nur für die Schifffahrt zuständig und spielte den Ball an die Stadt zurück. Das NRW-Innenministerium kam schließlich zu einer ähnlichen Einschätzung – nach der es zudem kein Hindernis für eine kommunale Lösung gibt.

Diese Sichtweise kritisiert Düsseldorfs Stadtdirektor und auch Feuerwehrdezernent Burkhard Hintzsche. „Ich bin erstaunt darüber, dass derjenige, dem die Wasserstraße gehört, kein Erfordernis zur Handlung sieht.“ Anstatt sich bloß nicht zuständig zu erklären, hätte Hintzsche von den Bundesbehörden die Fragestellung erwartet und für angemessen gehalten: „Was können wir gemeinsam tun?“

Für unglücklich hält es Hintzsche darüber hinaus, dass nun je nach Stadt andere Regeln gelten werden, was die Lage unübersichtlicher mache, vor allem für Zugereiste. „Eine übergreifende Lösung hätte zudem eine noch stärkere Signalwirkung gehabt.“ Doch auch das lokale Verbot sei von wichtiger Bedeutung, da sonst viel schwerer nachzuvollziehen sei, dass das Baden im Rhein gefährlich ist.

Auch Keller betont, dass es sich beim Baden im Rhein um ein Problem handelt, „das an den kommunalen Grenzen nicht Halt macht. Wir erwarten daher weiterhin Unterstützung von Seiten des Bundes, der für die Wasserstraßen zuständig ist“.

Hintzsche befürwortet das Verbot zudem mit Blick auf die professionellen Retter. „Es ist für die Feuerwehr nicht ungefährlich, im Rhein zu tauchen. Dass am Ende bei einem Notfall regelmäßig 80 Einsatzkräfte vor Ort sind, ist nicht hinnehmbar.“

Nichtsdestotrotz stellt Hintzsche auch klar, dass mit dem Verbot künftig keinesfalls sämtliche Badetoten im Rhein verhindert werden können. Die Lage sei vergleichbar mit dem Straßenverkehr und dort geltenden Regeln.

Vor allem während der Hitzeperioden waren jüngst wiederholt Menschen im Rhein abgetrieben und schließlich tot geborgen worden. Auch ein sechsjähriger Junge starb, nachdem er in Himmelgeist im Wasser war. Besonders viele Rettungseinsätze gab es am Paradiesstrand, dort kam vor über einer Woche für einen 19-Jährigen jede Hilfe zu spät. Die Feuerwehr bilanzierte in der vergangenen Woche nach Anfrage unserer Redaktion, in diesem Jahr in Düsseldorf bislang 46 mal wegen Personen im Rhein alarmiert worden zu sein.

Die Stadt hatte zuletzt verstärkt vor den Gefahren im Rhein gewarnt – mit Doppelstreifen aus Polizei und OSD, neuen Warnschildern und einer Kampagne über die sozialen Medien.