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Sie erfinden immer neue Gebühren! Wer nur mit Handgepäck fliegen will, muss neuerdings in vielen Fällen beim Flugpreis draufzahlen. Aber damit soll bald Schluss sein: Die Verbraucherzentrale sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht und geht rechtlich gegen sieben Fluggesellschaften vor.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Fluggesellschaften Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, easyJet, WizzAir und Vueling Airlines abgemahnt. Gegen die drei Letztgenannten wurde zusätzlich Klage eingereicht. Das Vorgehen ist Teil einer europaweiten Aktion, heißt es.

„Ryanair, EasyJet und Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Fluggesellschaften sind verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht.“

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Ein Beispiel für unzulässige Preisaufschläge sei easyJet. Im Flugpreis enthalten ist nur die Mitnahme einer kleinen Tasche mit Maßen von maximal 45 x 36 x 20 Zentimetern. Dabei müsste aus Sicht der Verbraucherzentrale auch ein größeres Gepäckstück im Preis inbegriffen sein. Ein weiteres Handgepäckstück kann gegen Aufpreis dazu gebucht werden. Der Aufpreis steigt erneut, wenn der Fluggast das angeblich zu große oder das zweite Gepäckstück erst am Gate anmeldet.

Das fordern die Verbraucherschützer

Die Klage gegen easyJet Airline Company Limited ist beim Kammergericht Berlin eingereicht worden, die Klage gegen WizzAir Hungary Ltd. liegt beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das Verfahren gegen Vueling Airlines S.A. beim Oberlandesgericht Hamm.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale braucht es eine Standardisierung für ein praxistaugliches Handgepäck. Das Kantenmaß des Gepäcks sollte mindestens 115 Zentimeter und das Gewicht zehn Kilogramm betragen dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert zudem, dass neben einem kleinen Handgepäck (wie eine Handtasche) ein angemessenes größeres Handgepäck ohne Aufpreis im Flugpreis enthalten sein muss.