Ein Gericht hat entscheiden, dass die Bahn Stuttgart 21 allein zahlen muss. Die Berufung der Bahn gegen dieses Urteil ließ ein Verwaltungsgericht nun nicht zu.

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Die Deutsche Bahn muss die Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine stemmen, so entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Partner des Projekts sind nicht zur Kasse gebeten worden, wie die Bahn es erhofft hatte. Das Gericht wies die Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart ab. Trotzdem legte die Bahn Rechtsmittel ein, doch der VGH lehnte den Antrag auf Berufung ab. Damit bleibt die Bahn auf den milliardenschweren Zusatzkosten sitzen.

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Gerichtsurteil: Bauarbeiter arbeiten in der Bahnsteighalle für den neuen Tiefbahnhof Stuttgart 21. Die Bahn muss die Kosten für das Projekt selbst tragen, hat ein Gericht entscheiden.

Bauarbeiter arbeiten in der Bahnsteighalle für den neuen Tiefbahnhof Stuttgart 21. Die Bahn muss die Kosten für das Projekt selbst tragen, hat ein Gericht entscheiden.
© Bernd Weißbrod/​dpa

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren
Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 einer Gerichtsentscheidung
zufolge alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
(VGH) in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn
gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab. 

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen
Jahres entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich
die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen. Eine
entsprechende Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt
Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart
hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel
eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen
Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.