„Beim Fußball schwarz-gelb – am Sonntag blau“: Mit diesem Spruch machte die AfD Wahlwerbung in NRW. Borussia Dortmund hat ihr das nun untersagen lassen.

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Borussia Dortmund siegt vor Gericht gegen AfD-Wahlwerbung, die Vereinsfarben missbrauchte. Der BVB erzwang eine Unterlassungserklärung, da die AfD suggerierte, BVB-Fans würden die Partei wählen. Der Verein wies diesen Eindruck entschieden zurück. Die AfD verpflichtete sich, die Vereinsfarben nicht mehr in ihrer Werbung zu verwenden, um Strafen zu vermeiden. Ein Sieg für den Fußballklub in einem politisch aufgeladenen Fall.

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Borussia Dortmund: Schwarz-gelbe Vereinsfahnen: Die AfD hat laut Borussia Dortmund eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Schwarz-gelbe Vereinsfahnen: Die AfD hat laut Borussia Dortmund eine Unterlassungserklärung abgegeben.

© Bernd Thissen/​dpa

Der Fußballbundesligist Borussia Dortmund ist juristisch erfolgreich gegen eine Wahlwerbung der AfD vorgegangen. Der Dortmunder Kreisverband der Partei habe eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben, teilte der BVB mit.

In dem Fall ging es um einen Werbeaufkleber mit einer Anspielung auf die Dortmunder Vereinsfarben, der auf die nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen am 14. September hindeutet: „Beim Fußball schwarz-gelb – am Sonntag blau“, stand darauf. 

Der BVB sieht in dem Sticker eine rechtswidrige Vereinnahmung durch die AfD, da suggeriert werde, jeder BVB-Fan „würde oder müsse gleichzeitig die AfD wählen„. Dies sei ein Eindruck, der den Werten des Vereins widerspreche. „Einen solchen Eindruck wollte der BVB auf keinen Fall zulassen“, teilte der Fußballklub mit.

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In der Unterlassungserklärung von Montag verpflichtet sich die AfD den BVB-Angaben zufolge, künftig auf den Einsatz der Dortmunder Vereinsfarben in ihrer Wahlwerbung zu verzichten. Bei jedem Verstoß droht ansonsten eine Vertragsstrafe.