Asylleistungen statt Bürgergeld für Ukrainer? Darum streiten Union und SPD, Markus Söder und Andreas Bovenschulte. Wie sich eine Umstellung auswirken würde, zeigen diese Zahlen.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hat Forderungen aus der Union zurückgewiesen, Flüchtlingen aus der Ukraine das Bürgergeld zu streichen – und durch Asylbewerberleistungen zu ersetzen. Zum Vergleich: Während der Regelsatz beim Bürgergeld derzeit bei 563 Euro liegt (siehe Grafik), bewegen sich die Regelsätze der Asylbewerberleistungen bei etwa 460 Euro.
So setzt sich das Bürgergeld zusammen
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Im kleinsten Bundesland wären davon nach Angaben des Sozialressorts gut 40 Prozent der 14.641 in Bremen wohnenden Ukrainerinnen und Ukrainer (Stand Februar) betroffen.
Bürgergeldempfänger im Land Bremen
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Von den gut 75.000 Bürgergeldempfängern im Land Bremen machen Ukrainer derzeit rund 7,9 Prozent aus. Sollten diese Menschen künftig kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dann würden die Regelbedarfe dieser Menschen rein rechnerisch um etwa 100 Euro sinken. Das würde sie einerseits schlechter versorgen als bislang, dem Staat andererseits grob gerechnet rund 600.000 Euro monatlich an Transferleistungen einsparen.
Den Haushalt könne man so nicht sanieren, sagt Bovenschulte. Zur Haushaltssanierung schlägt Bremens Bürgermeister stattdessen eine Digitalsteuer vor.
Bürgergeld vs. Asylbewerberleistungen
Das Bürgergeld ist in Deutschland die seit 2023 geltende Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es hat das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und Sozialgeld abgelöst. Als monatlicher Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene werden aktuell 563 Euro vom Jobcenter ausgezahlt, zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe und gegebenenfalls Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Behinderung.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind eine gesonderte Sozialleistung für Menschen, die in Deutschland leben und bislang keinen regulären Anspruch auf Bürgergeld oder andere Sozialleistungen haben, weil ihr Aufenthaltsstatus nicht geklärt oder nur vorübergehend ist. Der Grundbedarf liegt hier deutlich niedriger als beim Bürgergeld, derzeit bei rund 460 Euro im Monat, teils als Sachleistungen. Außerdem werden Unterkünfte und eine eingeschränkte Krankenversorgung gestellt.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Nachrichten, 5. August 2025, 8 Uhr