Mit dem novellierten Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) und den überarbeiteten Vorgaben des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP) verpflichtet sich das Land zum ambitionierten Ausbau der Windenergie. Um diese Ziele planerisch abzusichern, hat die Bezirksregierung Köln im Auftrag des Regionalrats einen zweiten Entwurf für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien aufgestellt. Dieser bildet künftig die verbindliche Grundlage für Windenergieflächen im gesamten Regierungsbezirk Köln – und liegt nun noch bis zum 7. August zur öffentlichen Beteiligung aus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Träger öffentlicher Belange konnten in den vergangenen vier Wochen Stellungnahmen abgeben. Diese beziehen sich vorrangig auf die gegenüber dem ersten Planentwurf vorgenommenen Änderungen. Stellungnahmen zum Umweltbericht sind hingegen weiterhin umfassend möglich – auch zur Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten.
Auch für die Stadt Wegberg sind im zweiten Entwurf weiterhin fünf Windenergiebereiche vorgesehen. Diese wurden gegenüber dem ersten Entwurf im Wesentlichen bestätigt. Lediglich ein Bereich – südlich von Petersholz – wurde in nördlicher Richtung erweitert (Bezeichnung: WEG_02_2). Grund hierfür sind bereits genehmigte Windenergieanlagen, die nun vollständig innerhalb der neu abgegrenzten Fläche liegen. Die geänderte Abgrenzung befindet sich weiterhin innerhalb der Konzentrationszone für Windenergie, wie sie im Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg dargestellt ist. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Anlass zur Kritik.
Bereits im Februar 2025 hatte sich der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften mit dem ersten Planentwurf befasst und die grundsätzliche Zustimmung der Stadt zum Ausbau der Windenergie bekräftigt. Die Stadtverwaltung betonte dabei ausdrücklich, dass sie die landesweiten Klimaziele mittragen und die regionale Energiewende aktiv mitgestalten möchte.
Der neue Entwurf enthält zudem eine zukunftsweisende Ergänzung: In den textlichen Festlegungen wurde die Möglichkeit aufgenommen, dass Windenergiebereiche künftig auch parallel durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden können – solange die Vorrangstellung der Windenergienutzung gewahrt bleibt. Diese neue Form der Doppelnutzung wird von der Stadt Wegberg positiv bewertet, da sie zusätzliche Spielräume für eine kombinierte Nutzung erneuerbarer Energien eröffnet.
Der zweite Planentwurf umfasst verschiedene Bestandteile: neben den zeichnerischen und textlichen Festlegungen auch Begründungstexte, einen Umweltbericht mit Anhängen sowie Erläuterungskarten. Besonders relevant ist die Karte „Anlage A-1-3-2“, in der alle Änderungen zu den Windenergiebereichen – hinzugekommene, geänderte und entfallene – anschaulich dokumentiert sind.
Die Unterlagen können digital eingesehen werden unter beteiligung.nrw.de oder über die Plattform membox.nrw.de (Passwort: TPEE). Eine persönliche Einsichtnahme ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr bei der Bezirksregierung Köln in der Scheidtweilerstraße 4 möglich. Es wird um Voranmeldung unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.
Die Stadt Wegberg sieht angesichts der marginalen Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf keine Notwendigkeit, eine neue Stellungnahme abzugeben. Verwaltung und Politik bleiben jedoch aufmerksam und begleiten den Planungsprozess konstruktiv weiter. Der Rat der Stadt hat beschlossen, den Ausführungen der Verwaltung zu folgen und auf eine Stellungnahme im aktuellen Beteiligungsschritt zu verzichten.
Damit ist der Weg frei für den nächsten Schritt in Richtung Energiewende. Wegberg bleibt dabei ein verlässlicher Partner im regionalen Ausbau der erneuerbaren Energien – sachlich, planungssicher und zukunftsorientiert.