Düsseldorf. Am 14. September wählt NRW: Die Kommunalwahl steht an. In Düsseldorf wird auch der Integrationsrat gewählt. Ein Überblick über Fristen und Co.

Zusammenfassung

  • Am 14. September ist die Kommunalwahl.
  • Wer steht zur Wahl in Düsseldorf? Wer ist wahlberechtigt? Und wie werden Briefwahlunterlagen beantragt?
  • Alle Infos hier in der Übersicht.

38 Tage noch, dann wählt Düsseldorf. Ob Tempo-30-Zonen, mehr Grünflächen oder die Ausweitung des ÖPNV: Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, können die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer darüber entscheiden, wie die Zukunft der NRW-Landeshauptstadt gestaltet wird. Kaum eine Wahl hat so direkte Auswirkungen auf das tägliche Leben. Welche Kandidaten treten als neue Oberbürgermeisterin oder neuer Oberbürgermeister an? Und wie läuft die Briefwahl ab?

Wer tritt in Düsseldorf zur Wahl des Oberbürgermeisters an?

Zur Wahl der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters stellen sich:

  • Stephan Keller (CDU)
  • Clara Gerlach (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Fabian Zachel (SPD)
  • Ulf Montanus (FDP)
  • Julia Marmulla (Die Linke)
  • Claus Henning Gahr (AfD)
  • Dominique Mirus (Die Partei)
  • Berit Zalbertus (Partei für Tierschutz)
  • Michael Baumeister (Freie Wähler)
  • Lukas Fix (Klimaliste Düsseldorf)
  • Hermann Bruns (Einzelbewerber)
  • Alexander Marten (Einzelbewerber)

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Vor der anstehenden Kommunalwahl ist innerhalb der AfD Düsseldorf ein Streit um eine umstrittene Liste entbrannt.

Wer ist in Düsseldorf bei der Kommunalwahl 2025 wahlberechtigt?

Im Gegensatz zur Bundestagswahl sind auch Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Wahlberechtigte müssen entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Zudem müssen sie ihren Hauptwohnsitz mindestens seit dem 29. August in Düsseldorf haben – oder sich in der Stadt gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Deutschlands besitzen. Wer seine Stimme abgeben will, darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Personen ohne festen Wohnsitz können sich vom 4. bis 24. August in das Düsseldorfer Wählerverzeichnis eintragen lassen – per Antrag. Dieser kann auch persönlich beim Amt für Statistik und Wahlen, an der Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf, abgegeben werden.

Stephan Keller (CDU) ist der amtierende Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf. (Archivbild)

Stephan Keller (CDU) ist der amtierende Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf. (Archivbild)
© Christoph Reichwein/dpa | Christoph Reichwein

Wie kann die Briefwahl beantragt werden?

Seit Montag, 4. August, können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dafür muss nicht abgewartet werden, bis die Wahlbenachrichtigung zugestellt wird: Mithilfe eines Online-Formulars unter itk-rheinland.de können sowohl der Wahlschein als auch die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Dies ist bis Freitag, 12. September 15 Uhr, möglich. Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht garantiert werden kann. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein beantragten, können nur noch mit diesem Wählen gehen – die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Ab Montag, 11. August, können die Wahlbriefe vor Ort im Amt für Statistik und Wahlen (Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf) und im Wahlbüro am Hauptbahnhof (Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf) abgegeben werden.

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Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 14. September, 16 Uhr eingegangen sein. Später eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Und: Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben werden.

Wann werden Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 4. bis spätestens 24. August 2025 zugestellt, teilt die Stadt mit.

Kommunalwahl 2025: Düssel-O-Mat jetzt online

Der Düssel-O-Mat ist die digitale Wahlhilfe zur Kommunalwahl – und seit Mittwoch, 6. August, online. Die Wahlhilfe unterstützt dabei, die eigene politische Position mit den Forderungen der Kandidaten und Kandidatinnen sowie den Parteien abzugleichen. Der Jugendring Düsseldorf entwickelte das Tool, um die politische Bildung und Orientierung junger Wählerinnen und Wählern zu stärken.

Und was ist mit der Integrationswahl 2025 in Düsseldorf?

Neben der Kommunalwahl am 14. September findet zusätzlich die Integrationsratswahl statt. Hier wird ein Rat gewählt, der die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischer Staatsangehörigkeit in Düsseldorf vertritt. Wahlberechtigt sind Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen sowie Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhielten. Und Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft anderweitig erwarben – beispielsweise, weil ein Elternteil seit acht Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.