Nach der Ankündigung, dass die B17 auf Höhe Stadtbergen vermutlich Ende der 2020er Jahre einen verlängerten Lärmschutzdeckel bekommen wird, zeichnet sich ab, dass die Stadt für ein ähnliches Projekt auf Augsburger Flur wenig Perspektiven sieht. Im Augsburger Stadtgebiet ist die Stadt Augsburg die so genannte Straßenbaulastträgerin, also für Unterhalt und Lärmschutz verantwortlich, auch wenn es sich um eine Bundesstraße handelt. Es gebe Lärmbelastungen an der B17, allerdings sei eine Einhausung sowohl im Bau als auch im Unterhalt eine „äußerst kostspielige Möglichkeit des Lärmschutzes“, so die Stadt. „Dieser macht deshalb nur Sinn, wenn besonders viele Grundstücke beziehungsweise Haushalte davon erhebliche Verbesserungen erhalten würden“, so das städtische Tiefbauamt.

  • Stefan Krog

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