„Leute, was ist das?” Samira Cilingir fassungslos: Ihrem Yasin droht der Knast!
Weil er zu schnell gefahren ist: Muss Samiras Ehemann Yasin Cilingir etwa in den Knast?
Instagram/ samira.bne
9. August 2025 um 16:33 Uhr
Was ein Schock für Yasin Cilingir (34)!
Der Reality-TV-Star bekommt jetzt ganz offiziell Post – und die hat es in sich: Er soll in Haft. Und das für volle neun Tage. Doch was ist passiert, dass der Familienvater hinter Gitter soll?
Samira Cilingir kann’s nicht fassen
„Ihr glaubt nicht, was passiert ist”, beginnt Samira Cilingir ihre Instagram-Story und erzählt, was eigentlich passiert ist. Durch den Umzugsstress hätten sie und ihr Mann Yasin vor Monaten einen Strafzettel übersehen. Daraufhin sei eine Mahnung eingetrudelt, mit der das „Love Island”-Traumpaar allerdings nichts habe anfangen können. Und so wurde diese beiseitegelegt…
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„Dann kam jetzt ein Brief, dass er neun Tage in Haft muss…. Leute, was ist das?”, fragt Samira ihre Community und blendet einen Screenshot des Schreibens ein.

Neun Tage „Erzwingungshaft” für Yasin Cilingir.
Instagram/ samira.bne
„Was für kranke Scheiße. Wegen 300 Euro”, ergänzt Yasin, der zudem gesteht, damals zu schnell gefahren zu sein. „Ich lege dich in Handschellen”, erwidert Samira lachend.
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„Vergewaltiger kriegen ja gefühlt nicht mal so viel”
Doch eigentlich findet die zweifache Mama die Situation gar nicht witzig. Denn eine Sache regt sie an der „Erzwingungshaft” besonders auf. „Vergewaltiger kriegen ja gefühlt nicht mal so viel”, ärgert sich Samira und erklärt: „Was mich so sauer macht: Ich verstehe nicht, dass gewisse Sachen wie Straftaten, Mord oder dass sie menschliche Psyche angreifen, dass da nicht mal so krass reagiert wird, aber bei Strafzetteln oder Geld gehen die richtig ab.”
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Doch die ehemaligen „Sommerhaus der Stars”-Teilnehmer (hier auf RTL+ streamen) können aufatmen und werden wahrscheinlich nicht in eine „Erzwingungsbeziehungspause” geschickt. Zumindest wenn sie das Bußgeld sofort begleichen. „Der Betroffene kann die Vollstreckung jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt”, heißt es auf der Internetseite des Amtsgerichts Warendorf. Das Mobilitätsmagazin auf bussgeldkatalog.org bestätigt dies mit der Ergänzung, dass das zuständige Gericht sogleich über die Zahlung informiert werden müsse. Ob das bereits gesehen ist? Eine RTL-Anfrage an Samira und Yasin bleibt bislang unbeantwortet. (dga)