Ab 2026 wird es spannend für alle, die über die Delitzscher Landstraße nach Wiederitzsch oder zum Neuen Messegelände wollen. Denn die Eisenbahnüberführung über die Delitzscher Landstraße soll komplett neu errichtet werden. „Die DB InfraGO AG plant den Ersatzneubau der EÜ Delitzscher Landstraße in den Jahren 2026 und 2027“, heißt es in der entsprechenden Vorlage der Stadt.

Knapp 2,5 Millionen Euro soll der Neubau kosten, bei dem die Unterführung auch noch deutlich aufgeweitet werden soll, damit Radwege und separate Gleise ihren Platz finden.

Den größten Teil der Kosten trägt die Deutsche Bahn mit knapp 1,7 Millionen Euro. Nicht ganz 500.000 Euro gibt es an Fördermitteln. Den Rest von rund 350.000 Euro soll die Stadt tragen. Will sie auch gern. Aber die völlig aus dem Lot geratene Finanzlage in Bund, Ländern und Kommunen sorgt mittlerweile dafür, dass jedes einzelne Infrastrukturprojekt infrage steht und dem Rotstift zum Opfer zu fallen droht, wenn die grimmigen Finanzwächter der Sächsischen Staatsregierung nicht mitspielen.

Es ist eine kleine, aber nicht unwichtige Zwickmühle, denn die Deutsche Bahn ist auf den Wunsch der Stadt auch in den Planungen schon eingegangen, den Brückendurchlass deutlich aufzuweiten. Wenn jetzt die Beteiligung der Stadt an diesem Bauprojekt aus Haushaltsgründen untersagt wird, hat das zwei Folgen, wie die Vorlage erläutert: „Die DB InfaGO AG würde die EÜ bei Ablehnung entsprechend den bestehenden Querschnittsabmessungen des Straßenraumes realisieren. Für die Delitzscher Landstraße wäre in diesem Bereich auch zukünftig keine Separierung der Gleisanlage der LVB möglich.

Eine Änderung dieses Zustandes wäre nur mit enormen planerischen und baulichen Aktivitäten im Nachhinein ohne Kostenbeteiligung der DB InfraGO AG möglich. Aufgrund des stadtseitigen Aufweitungsverlangens und der daraus resultierenden, bereits weit fortgeschrittenen Planungs- und Ausschreibungsphase der DB InfraGO AG, ist bei plötzlicher Ablehnung der zuvor abgestimmten Variante von Schadensersatzforderungen gegenüber der Stadt auszugehen.“

Mehr lichte Weite

Es gäbe also einen Neubau der Eisenbahnüberführung in den alten Maßen. Wobei die Pläne der Stadt an dieser Stelle noch ein Stück weiter gehen. Denn schon im Jahr 2016 hat die Stadt hier ein Aufweitungsverlangen an die DB zur Vergrößerung der lichten Weite formuliert.

„So sollen die Voraussetzungen für eine nachgelagerte Neuordnung des Verkehrsraumes unter der EÜ geschaffen werden. Die Maßnahme ist planfestgestellt. Gemäß dem Eisenbahnkreuzungsgesetz muss sich die Stadt an den Herstellkosten beteiligen.“

Ein schmaler Radstreifen ist unter der Brücke vom Fußweg abgetrennt. Foto: Ralf JulkeEin schmaler Radstreifen ist unter der Brücke vom Fußweg abgetrennt. Foto: Ralf Julke

Neuordnung heißt neben der Anlage separater Radwege auch die Separierung der Straßenbahn. Diese Separierung der Straßenbahngleise soll dann in einem späteren Bauvorhaben verwirklicht werden.

Der Baubeginn vor Ort ist für den Juni 2026 geplant, die Fertigstellung im Dezember 2027.

Kurzzeitige Sperrungen

Dabei müssen die Nutzer der Straße nicht mit einer anderthalbjährigen Sperrung rechnen. Die Sperrung soll sich auf die wesentlichen Bauzeitfenster beschränken: „Während der Baumaßnahme kann der Verkehr auf der Delitzscher Landstraße geschwindigkeitsreduziert durch die Baustelle geführt werden. Die beidseitig vorhandenen Geh- und Radwege können, durch Baugruben und Schutzgerüst in der Breite eingeschränkt, genutzt werden“, beschreibt das Mobilitäts- und Tiefbauamt die Einschränkungen.

„Für Rückbau und Einhubvorgänge muss die Delitzscher Straße kurzzeitig gesperrt werden. Es sind vier Wochenendsperrungen geplant. Diese Sperrungen sind mit den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) vorabgestimmt. In den Sperrpausen ist die Fahrleitung der Straßenbahn rückzubauen und ein Schienenersatzverkehr einzurichten. Zudem wird ein Umleitungskonzept erarbeitet und mit dem Mobilitäts- und Tiefbauamt abgestimmt.“

Wann die „Separierung der Straßenbahngleise sowie die Neuordnung der städtischen Verkehrsflächen zwischen den angrenzenden LSA-Knoten Messe-Allee und Südtangente“ erfolgen, kann das Mobilitäts- und Tiefbauamt freilich noch nicht sagen: „Zur baulichen Umsetzung dieser Maßnahme kann aufgrund der fehlenden finanziellen Einordenbarkeit noch keine Aussage getroffen werden.

Der Straßenausbau ist nicht Inhalt der Kreuzungsmaßnahme. Bestandteil wird lediglich die Wiederherstellung der im Baubereich beanspruchten Verkehrsflächen und –anlagen sowie die Gehwegverbreiterung bis zur Widerlagerkante auf der östlichen Seite, der durch die Aufweitung verursachten frei werdenden Flächen.“

Die Vorlage muss noch im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau beraten werden, bevor sie zur Abstimmung in die Ratsversammlung geht.