Berlin bekommt ein Karenzzeitengesetz. Demnach soll der Senat in Zukunft ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung die Ausübung bestimmter Jobs untersagen können. Das kündigte Senatssprecherin Christine Richter auf Anfrage des Tagesspiegels an.
„Aus Sicht des Senats gilt es zu vermeiden, dass das Vertrauen der Gesellschaft in die Integrität der Regierung dadurch beeinträchtigt wird, dass durch eine nachamtliche Tätigkeit der Anschein einer voreingenommenen Amtsführung entsteht“, sagte Richter. Zugleich müsse es Senatsmitgliedern aber auch möglich sein, im Anschluss an ihr Amt eine berufliche Beschäftigung aufzunehmen. „Der Senat plant daher im Senatorengesetz eine Karenzzeitregelung für Senatsmitglieder einzuführen, die diese Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt.“
Berlin ist eines der wenigen Bundesländer, in denen es bisher überhaupt keine Regelungen für Ex-Regierungsmitglieder gibt, was Organisationen wie Transparency Deutschland regelmäßig kritisieren. Das Land Brandenburg etwa hat bereits 2016 eine Karenzzeit für Ex-Landesminister eingeführt.
Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Potsdamer Staatskanzlei Brandenburgs Ex-Wirtschaftsminister Jörg Steinach (SPD) aufgefordert hat, seine Beratertätigkeit für die Anwaltskanzlei CMS ruhen zu lassen. Die Kanzlei hatte das Land Brandenburg bei den Verhandlungen mit Tesla über dessen Ansiedlung in Grünheide beraten. Steinbach wies Kritik an seiner Arbeit für die Kanzlei zurück. Die Zusammenarbeit gehe auf Kontakte zurück, die noch aus seiner Zeit als Präsident der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg stammten, sagte er dem RBB.
Berlin orientiert sich an Brandenburg
Der Berliner Senat will sich bei der geplanten Karenzzeitenregel nun an seinem Nachbarbundesland orientieren. Genau wie in Brandenburg sollen Senatoren, die aus ihrem Amt ausgeschieden sind, in den darauffolgenden 24 Monaten eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes dem Senat anzeigen müssen. „Nach dem dazu erarbeiteten Entwurf kann innerhalb dieses Zeitraums die Tätigkeit in der Regel für zwölf, höchstens für 24 Monate, untersagt werden“, sagte Richter.
In Berlin gab es bereits viele Vorstöße, Karenzzeiten für Senatsmitglieder einzuführen. 2016 versprach die damalige rot-rot-grüne Koalition in ihrem Koalitionsvertrag „eine Regelung zur Karenzzeit von Senator*innen“ zu schaffen. Das Projekt scheiterte, weil gleichzeitig ein umstrittenes Rückkehrrecht für Staatssekretäre, die zuvor Beamte auf Lebenszeit waren, eingeführt werden sollte.
Auch ab 2021 gab es Bestrebungen, eine Karenzzeit einzuführen, die jedoch wegen der Wiederholungswahl im Februar 2023 nicht weiterverfolgt wurden. Im Februar 2024 lehnten CDU und SPD einen Gesetzesentwurf von Grünen und Linken im Abgeordnetenhaus ab.
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Nun könnte ein Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet werden. Ein Referentenentwurf sei bereits erarbeitet. Er soll durch die Senatsverwaltung für Finanzen ab Anfang September in die Verwaltungs- und Verbändebeteiligung gegeben werden, sagte Richter.