ab 11. August online möglich

Ludwigshafen. Briefwahlanträge für die OB-Wahl am 21. September 2025 können ab 11. August 2025 gestellt werden. Dann steht das Online-Antragsverfahren auf www.ludwigshafen.de zur Verfügung. Online-Anträge sind dann bis Dienstag, 16. September 2025, 12 Uhr, möglich. Die Online-Beantragung kann auch dann genutzt werden, wenn Wahlberechtigte noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 31. August im Stadtgebiet verteilt.

Briefwahl kann zudem über den Postweg bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Wahlamt, Postfach 211220, 67012 Ludwigshafen, beantragt werden. Das Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung ist für beide Wahlen, die Wahl am 21. September und die Stichwahl am 12. Oktober, gültig. Das heißt, dass es für eine etwaige Stichwahl keine neue, gesonderte Wahlbenachrichtigung geben wird. Anträge sind außerdem per E-Mail an briefwahl(at)nospamludwigshafen.de möglich. Wichtig bei Anträgen, die nicht über die Online-Anwendung gestellt werden: Angegeben werden muss in jedem Fall Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die vollständige Meldeadresse.

Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, mit dem Briefwahlantrag für die Wahl am 21. September außerdem direkt Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl am 12. Oktober zu beantragen. Auch Briefwahlanträge für nur einen der beiden möglichen Wahlgänge sind möglich. Wer Briefwahl für die Wahl am 21. September 2025 online beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl automatisch. Wer Briefwahl mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt, muss das entsprechende Feld ankreuzen, sofern Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl angefordert werden sollen.

Über die Öffnung des Briefwahlbüros im Pfalzbau informiert die Stadtverwaltung zu gegebener Zeit. Informationen rund um die Wahl gibt es im Internet auf www.ludwigshafen.de.