Rentenberater Lindner empfiehlt, gegen den Rentenbescheid Widerspruch einzulegen und zu verlangen, dass der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag nur ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns, in diesem Fall also ab dem 1. Juni 2025, in Rechnung gestellt wird. Rentnerinnen und Rentner, deren Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, sollten einen Überprüfungsantrag stellen.

Auch der Bundesverband der Rentenberater empfiehlt betroffenen Neurentnern zum Widerspruch. Bereits am 2. Juni hatte der Verband mit einer Pressemitteilung auf die mit der Umsetzung der „Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 – PBAV 2025)“ verbundenen Probleme aufmerksam gemacht. In einer aktuellen Mail an die Staatssekretärin Kerstin Griese vom zuständigen BMAS, die dem MDR vorliegt, versucht Verbandspräsident Thomas Neumann die Politik erneut für das Problem zu sensibilisieren. Gerade Neurentnern „… den vollen Aufschlag von 1,2 % auf die Juli-Rente aufzubürden, obwohl der erhöhte PV-Beitrag schon in dem der Rente vorausgegangenen Arbeitsverhältnis bezahlt wurde, lässt sich meines Erachtens nicht rechtfertigen. Die Rententräger haben für meine Begriffe den aus der BMAS-Verordnung ableitbaren Handlungsspielraum zugunsten einer ‚verwaltungsarmen Lösung‘ überzogen. Insofern ist die Kritik daran auch gerechtfertigt“, erklärt er. „Wir leben (leider!) in Zeiten, wo große Teile der Bevölkerung in einer Wahrnehmungswelt leben, wonach sich ‚die da oben‘ vieles erlauben und einen, wo sie können, schröpfen, während für alles Mögliche Milliarden zur Verfügung stehen. Und Populisten wissen so etwas (ebenfalls leider!) für sich zu nutzen. Angesichts dessen, hätte auch einer Behörde wie der Deutschen Rentenversicherung ein gewisses Fingerspitzengefühl gutgetan, um genau diesen Reflex nicht auch noch zu bedienen. Es gibt eben Dinge, die über die Frage von Verwaltungsaufwand und Herausforderungen für die IT hinausgehen“, führt er weiter aus.