Was zur Hölle ist das denn bitte in diese Männer gefahren? Ein Autofahrer dürfte in der Nacht auf Montag (11. August) auf der A40 in Bochum seinen Augen kaum getraut haben. Da fuhren doch tatsächlich zwei Männer mit einem E-Scooter über den Seitenstreifen des Ruhrschnellwegs.

Der Autofahrer alarmierte die Polizei und hielt an der nächsten A40-Raststätte zum Tanken an. Die Beamten rückten sofort aus, um die waghalsigen E-Scooter-Fahrer zu finden. Die Fahndung verlief zunächst ergebnislos. Doch als die Einsatzkräfte zurück zur Wache kamen, sollten sie genau hier auf das Duo treffen – man kannte sich bereits.

Irre A40-Aktion in Bochum

Denn die beiden Männer waren zwei Stunden vorher bei einer Kontrolle auf der Essener Straße in Bochum aufgefallen. Sie saßen als Beifahrer im Auto eines Dortmunders (23), der betrunken und auf Drogen (Kokain) am Steuer erwischt worden war. Zu allem Überfluss war sein Führerschein auch noch gefälscht.

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Die Polizei nahm den Mann mit auf die Wache. Und die beiden Beifahrer? Die wollten ihren Kumpel offenbar nicht im Stich lassen. Grundsätzlich ehrenwert. Blöd nur, dass einer der beiden E-Scooter-Fahrer ebenfalls einem im Tee hatte – und das Duo zu allem Überfluss mit ihren Rollern auf der A40 in Bochum gesehen worden war. Und das gleich zwei Mal.

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Nachspiel für Promille-Fahrt auf A40

Denn an der Raststätte hatten die beiden E-Scooter-Fahrer doch tatsächlich den gleichen Mann nach dem schnellsten Weg zur Polizeiwache West gefragt, der das Duo zuvor bei der Polizei gemeldet hatte. Ihre Begründung für die Fahrt über die A40 also: keine Zeit verlieren, um ihren Drogen-Freund bei der Polizei abzuholen. Und so fuhren die Männer einfach weiter über die Autobahn in Bochum. Zu allem Überfluss: Einer der beiden E-Scooter-Fahrer (23) hatte dabei einem Atemalkoholtest zufolge zwei Promille im Blut und wohl auch Kokain intus.

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Alle drei Männer müssen sich nun auf verschiedene Verfahren einstellen, unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer. Das ist nämlich auch auf dem E-Scooter verboten. Aber 1,1 Promille handelt es sich dabei um eine Straftat. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.